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Cannabis-Legalisierung: neue Regeln für Anbauvereinigungen

Cannabis-Legalisierung

Die Ampel schärft bei Cannabisclubs nach

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    Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum.
    Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Die Bundesregierung will beim Konsumcannabisgesetz nachschärfen. Damit soll vor allem Bedenken der Länder Rechnung getragen werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Ziel der Maßnahmen ist es demnach, die Entstehung großflächiger und gewerblicher Strukturen beim Cannabisanbau zu vermeiden und den Behörden die Überwachung von Anbauvereinigungen zu erleichtern.

    Konkret geht es darum, sicherzustellen, dass nicht mehrere Anbauvereinigungen Anbauflächen am selben Ort oder im selben Objekt betreiben dürfen. Nicht zuletzt, um nicht in Konflikt mit europäischem Recht zu geraten, ist es wichtig zu verhindern, dass solche Plantagen oder Großanbauflächen entstehen, die schwieriger zu kontrollieren sind. Dafür muss der Anbau auf kleinräumige, nichtgewerbliche Strukturen und für den Eigenkonsum beschränkt bleiben. Zudem müssen die Mitglieder in Anbauvereinigungen aktiv mitarbeiten und dürfen ihr Cannabis dort nicht einfach so einkaufen.

    Die Länder können Genehmigungen leichter verweigern

    Um das sicherzustellen, sollen die Behörden auch einen größeren Ermessensspielraum erhalten, um die Genehmigung von Anbauflächen zu untersagen. „Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung sich in einem baulichen Verbund mit oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befinden“, heißt es in dem Entwurf.

    Auch um die möglichen Geschäftsmodelle anderer Unternehmen aus dem Bereich geht es in dem Gesetzentwurf. So sollen Anbauvereinigungen nicht den denselben gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen beauftragen können, die nicht unmittelbar mit dem Anbau zusammenhängen. Damit sollen gewerbliche Geschäftsmodelle verhindert werden, die auf Großanbauflächen mit Paketleistungen für Anbauvereinigungen basieren. 

    Eine erste Überprüfung soll nach 18 Monaten kommen

    Mehr Freiheit sollen die Behörden zudem bei der Kontrolle der Anbauvereinigungen bekommen. Auch das war ein Punkt, der den Ländern im Gesetzgebungsverfahren wichtig war. Weitere Punkte betreffen die Suchtprävention und die Evaluierung des Gesetzes. Demnach soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Weiterbildungsangebot erarbeiten, mit dem Fachkräfte sich für die Kommunikation der Suchtgefahren durch Cannabis weiterbilden können.

    In eineinhalb Jahren soll zudem eine erste Überprüfung des Gesetzes vorgelegt werden, die auch der Frage nachgeht, wie sich das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen geändert hat.

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