In einem Monat soll das neue Cannnbis-Gesetz der Ampelregierung inkrafttreten. Der Bundestag hat der Legalisierung am vergangenen Freitag zugestimmt. Beim Bundesrat steht das Cannabis-Gesetz dann am 22. März auf der Tagesordnung. Das Vorhaben ist allerdings nicht zustimmungspflichtig, sodass es die Länderkammer nicht zu Fall bringen kann.
Cannabis-Legalisierung: Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat?
Doch sie könnte das Vorhaben zumindest durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zunächst aufhalten. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat könnte darauf hinauslaufen, dass noch Anpassungen am Gesetz und eine weitere Abstimmung im Bundestag vorgenommen werden müssen.
Im Bundesrat zeichnet sich laut einem Bericht des digitalen Medienhauses Table.Media eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab. Demnach fordern mehrere Landesminister, das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben. Die Ausschüsse des Bundesrats werden sich in den kommenden Tagen mit dem Cannabis-Gesetz befassen.
Länder wollen Cannabis-Legalisierung verzögern
Unter anderem die bayerische Staatsregierung lehnt das neue Gesetz ab. "Wir sehen durchaus Chancen, das Inkrafttreten des Gesetzes im Schulterschluss mit anderen Ländern zumindest erheblich verzögern zu können", sagte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums.
Gegenüber der Rheinischen Post sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU): "Ich kann dem Abstimmungsverhalten im Bundesrat nicht vorgreifen, aber wenn es nach mir geht, muss das Cannabis-Gesetz in seiner jetzigen Form unbedingt gestoppt werden." Es stärke den Schwarzmarkt, lasse wesentliche Fragen zu Sicherheit und Gesundheit unbeantwortet und schaffe Regeln, deren Einhaltung niemand kontrollieren kann. Darin seien sich alle Innenminister der Bundesländer parteiübergreifend einig.
Auch die Justizministerien haben Bedenken. Denn im Gesetz ist eine rückwirkende Regelung enthalten, wonach es eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle geben soll, die künftig erlaubt sind. Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte Table.Media, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes "nicht annähernd" ausreiche, "damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können". Allein dort müsse "in Zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind".
Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sieht eine Überforderung der Justiz. "Wenn der Bund die Justizbehörden der Länder sehenden Auges in eine solche Situation laufen lässt, zeugt das von einer gehörigen Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten", sagte sie Table.Media. Das Mindeste, auf das sich die Bundesregierung nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung des Inkrafttretens um sechs Monate.