An diesem Freitag könnte das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nach langem Hin und Her den Bundestag passieren. Im März steht es dann noch im Bundesrat auf der Tagesordnung. Ab April sollen die Regelungen zum Cannabisbesitz und -eigenanbau bei Privatpersonen dann in Kraft treten.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags billigte am Mittwoch die Gesetzespläne der Ampel-Koalition mit den Änderungswünsche der Ampelfraktionen, die bereits mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) abgestimmt worden waren.
Bundestag soll wohl am Freitag über Cannabis-Legalisierung abstimmen
Der Ausschuss muss die Änderungsanträge beschließen, was aber als Formsache gilt. Am Freitag geht der geänderte Gesetzentwurf zur abschließenden Beschlussfassung ins Plenum des Bundestags. Die Union verlangt eine namentliche Abstimmung, was sie als Fraktion auch durchsetzen kann.
Cannabis-Legalisierung im März auf Tagesordnung des Bundesrats
Beim Bundesrat steht das Cannabis-Gesetz am 22. März auf der Tagesordnung. Dieser steht den Plänen insgesamt kritisch gegenüber. Doch das Vorhaben ist nicht zustimmungspflichtig, sodass es die Länderkammer nicht zu Fall bringen kann. Aber sie könnte das Vorhaben zumindest durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zunächst aufhalten.
Angesichts der vielfältigen Regierungsbeteiligungen der Ampelparteien auf Länderebene ist die Wahrscheinlichkeit, dass es dafür eine Mehrheit gibt, gering. Und selbst wenn es dazu kommen sollte, könnte die Ampel nach einem ergebnislosen Abschluss des Verfahrens einen möglichen Einspruch des Bundesrates mit ihrer Mehrheit im Bundestag wieder zurückweisen und damit die ursprünglichen Pläne durchsetzen.
Cannabis-Legalisierung soll im April in Kraft treten
Ab dem 1. April sollen die Regelungen zum Cannabisbesitz und -eigenanbau bei Privatpersonen dann wirksam werden. Die neuen Vorschriften für Anbauvereine sollen erst zum 1. Juli in Kraft treten. Begründet wird das mit den zunächst erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine.
Zudem muss noch geklärt werden, wie sich der erlaubte THC-Grenzwert im Straßenverkehr ändern soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Expertenkommission bis zum 31. März einen neuen Wert vorschlagen soll. Der bisher geltende Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Dieser kann auch noch Tage oder Wochen nach dem Konsum überschritten werden. Der Bundestag muss den neuen Grenzwert dann noch beschließen. Wann das passieren soll, ist noch unklar.