Bayerns Strafverfolgungsbehörden fürchten durch die von der Ampelkoalition beschlossene Teil-Legalisierung des Cannabis-Konsums massive Mehrarbeit und ein Chaos bei der künftigen Verfolgung von Drogendealern. „Der Zusatzaufwand durch den Cannabis-Gesetzentwurf ist für die Justiz bereits jetzt enorm“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich unserer Redaktion. „Die Bundesregierung belastet die Justiz unnötig, statt sie zu entlasten“, betonte der CSU-Politiker.
Bundesweit müssen über 100.000 Verfahren überprüft werden
Die Ampelkoalition hat mit dem Gesetz auch eine rückwirkende Amnestie für Cannabis-Delikte beschlossen. Nun müssen bis April nach Schätzungen der Justizministerkonferenz bundesweit über hunderttausend Verfahren überprüft werden, ob Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen oder Geldstrafen erlassen werden müssen. Als besonders schwierig gelten Fälle, in denen die Vergehen zusammen mit anderen Drogendelikten oder anderen Straftaten begangen wurden.
„Das Gesetz bedeutet konkret: Gefangene, die unter die neuen zulässigen Höchstmengen für Cannabis fallen, müssen umgehend entlassen werden“, sagte Eisenreich. „Die Vollstreckung noch nicht bezahlter Geldstrafen ist umgehend einzustellen“, kündigte der Minister an. „Dazu müssen unsere Staatsanwaltschaften Akte für Akte per Hand überprüfen“, sagte Eisenreich. "Allein die Münchner Staatsanwaltschaften haben bereits jetzt vorsorglich mehrere tausend Verfahren geprüft."
Cannabis-Legalisierung: Allein im Raum München winkt 300 Inhaftierten die Freilassung
In Justizkreisen ist allein im Großraum München die Rede von 4500 zu prüfenden Ermittlungsakten und bis zu 300 Inhaftierten, die möglicherweise aus den Justizvollzugsanstalten entlassen werden müssten. Laut Bundeskriminalamt wurde allein im Jahr 2022 bundesweit gegen 28.905 Tatverdächtige wegen Drogenhandels mit Cannabis ermittelt und gegen 175.000 mutmaßliche Konsumenten.
„Bei Tätern, die in sogenannten Mischfällen gleichzeitig wegen weiterhin strafbaren Verhaltens verurteilt wurden, müssen die Strafen in komplizierten Verfahren neu verhängt werden“, erklärte Eisenreich. „Das wird nicht nur bei den Staatsanwaltschaften, sondern auch bei den Gerichten zu großem Mehraufwand führen.“
Zudem drohe bei neuen Verfahren ein Chaos, da die Neuregelung sehr kompliziert ausgestaltet sei, warnte der CSU-Politiker. „Sie enthält allein 36 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele wie bisher. Dadurch entsteht eine Flut neuer Rechtsfragen, die Straf- und Bußgeldverfahren künftig zusätzlich erschweren und verzögern.“
Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert Stopp des Cannabis-Gesetzes
Auch die Polizei fürchtet bei der Strafverfolgung künftig neue Probleme, Drogendealer dingfest zu machen. „Dieses Gesetz muss gestoppt werden“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow. Die Regelungen seien ein kaum praktikables „Regelungsmonster“. Das Gesetz fördere den Schwarzmarkt für Cannabis eher, als ihn einzudämmen. Dealer könnten viel schwerer überführt werden, weil sie bis zu 100 legale Konsumeinheiten bei sich tragen könnten. Fachleute warnen zudem, dass bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im großangelegten illegalen Cannabis-Handel Ermittlungsbefugnisse der Polizei beispielsweise beim Einsatz verdeckter Ermittler beschnitten würden.
Bayerns CSU-Gesundheitsministerin Judith Gerlach kündigte an, dass die Staatsregierung alle Möglichkeiten prüfen werde, das beschlossene Gesetz mit einer Klage zu stoppen. Gelinge dies nicht, werde Bayern das „Gesetz so streng wie möglich vollziehen“.