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  3. Cannabis-Legalisierung: Bayern will Anträge von Cannabis-Vereinen möglichst restriktiv prüfen

Cannabis-Legalisierung
03:00 Uhr

Bayern will Anträge von Cannabis-Vereinen möglichst restriktiv prüfen

Beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nimmt die Cannabis-Kontrolleinheit die Arbeit auf.
Foto: Nicolas Armer, dpa

Exklusiv Ab Montagwerden auch in Bayern erste Anträge für Cannabis-Anbauvereine geprüft. Mit Genehmigungen ist allerdings nicht vor Herbst zu rechnen.

Zum Start der Anträge für die neuen Cannabis-Anbauvereine nach der Legalisierung durch die Ampel-Koalition hat Bayern eine äußerst restriktive Prüfung angekündigt. „Wir nutzen alle Spielräume, um die negativen Folgen des gefährlichen Vorgehens der Bundesregierung zu begrenzen“, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach unserer Redaktion „Auch wird die Zahl der zulässigen Anbau-Vereinigungen per Verordnung auf eine Anbauvereinigung je 6.000 Einwohner eines Landkreises und einer kreisfreien Stadt begrenzt“, kündigte die CSU-Politikerin an. Ebenso werde es möglichst häufige Kontrollen geben. 

Bayerische Cannabis-Kontrolleinheit startet mit sieben Leuten

Die zuständige Einheit beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nimmt der Ministerin zufolge am Montag mit zunächst sieben Stellen die Arbeit auf und soll bis 2025 auf 20 Stellen ausgebaut werden. „Die zentrale Kontrolleinheit beim LGL ist so eingerichtet worden, dass sie schlagkräftig ist“, sagte Gerlach. „Sie ist sowohl für die Kontrollen der Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz als auch für die Erlaubnisverfahren zuständig.“ 

Wann gib es die ersten Cannabis-Anbauvereine in Bayern?

Die CSU-Politik kritisierte die Cannabis-Legalisierung durch die Bundesregierung als unverantwortlich und betonte Bayern werden an seinem Kurs gegen Drogenkonsum festhalten. „Deshalb setzen wir das Konsumcannabisgesetz so restriktiv wie möglich um“, betonte Gerlach. Der Zeitung zufolge ist mit ersten Genehmigungen von Anbauvereinigungen in Bayern in drei Monaten zu rechnen, falls entsprechende Anträge vollständig allen Formalitäten entsprächen.

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