Der Bundestag hat an diesem Freitag über die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland entscheiden. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition wurde mehrheitlich angenommen. 407 Abgeordnete stimmen mit Ja, 226 Abgeordnete mit Nein, es gab vier Enthaltungen.
Cannabis-Legalisierung im März auf Tagesordnung des Bundesrats
Beim Bundesrat steht das Cannabis-Gesetz am 22. März auf der Tagesordnung. Dieser steht den Plänen insgesamt kritisch gegenüber. Doch das Vorhaben ist nicht zustimmungspflichtig, sodass es die Länderkammer nicht zu Fall bringen kann. Aber sie könnte das Vorhaben zumindest durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zunächst aufhalten.
Angesichts der vielfältigen Regierungsbeteiligungen der Ampelparteien auf Länderebene ist die Wahrscheinlichkeit, dass es dafür eine Mehrheit gibt, gering. Und selbst wenn es dazu kommen sollte, könnte die Ampel nach einem ergebnislosen Abschluss des Verfahrens einen möglichen Einspruch des Bundesrates mit ihrer Mehrheit im Bundestag wieder zurückweisen und damit die ursprünglichen Pläne durchsetzen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist zuversichtlich, dass die Cannabis-Legalisierung auch die letzte Hürde im Bundesrat nimmt. Er sei optimistisch, dass der Bundesrat sehe, "dass wir ein Problem lösen, was wir schon so lange haben und wovon ja auch die Länder direkt betroffen sind", sagte Lauterbach am Freitag in Berlin. "Somit glaube ich, dass wir das Gesetz auch im Bundesrat unverändert durchbringen werden."
Cannabis-Legalisierung: Gesetz soll im April in Kraft treten
Das Gesetz sieht eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Ab dem 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt werden. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der Öffentlichkeit bleibt der Konsum unter anderem im Umkreis von 100 Metern Luftlinie von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen verboten.
Zum 1. Juli sollen dann auch Clubs zum nicht kommerziellen Anbau erlaubt werden. Dort können bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied.
Bayern will gegen Cannabis-Gesetz klagen
"Bayern ist entschlossen, sich gegen den gefährlichen Konsum von Cannabis zu stemmen, sollte das Gesetz in Kraft treten", sagte die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor der Abstimmung. Es werde weiter die Möglichkeit einer Klage gegen das Gesetz geprüft. (mit dpa)