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Cannabis-Legalisierung aktuell: Bundesrat stimmt zu

Cannabis-Legalisierung

Bundesrat stimmt Cannabis-Gesetz zu

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    Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Cannabis-Legalisierung beschäftigt.
    Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Cannabis-Legalisierung beschäftigt. Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

    Kommt es nun oder kommt es nicht? Nach langem Hin und Her hatte das neue Cannabis-Gesetz Ende Februar den Bundestag passiert. Am Freitag (22. März) stand die Legalisierung dann auf der Tagesordnung des Bundesrats – und er hat zugestimmt. Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen. Demnach kann es wie geplant am 1. April in Kraft treten. Zuvor muss es noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat.

    Cannabis-Legalisierung kommt im April

    Das Gesetz sieht eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Ab dem 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt werden. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum

    Zum 1. Juli sollen dann auch Clubs zum nicht kommerziellen Anbau erlaubt werden. Dort können bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied.

    Gegner von Cannabis-Legalisierung hatten Blockade angekündigt

    Gegner der Cannabis-Legalisierung, vor allem die Union, hatten zuvor angekündigt, das Gesetz im Vermittlungsausschuss so lange zu blockieren, bis die Legislaturperiode der Ampelregierung endet. "Wir wehren uns entschieden gegen die Legalisierung von Drogen", hatte etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder angekündigt.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Grünen befürchteten die Blockade. "Die Länder, die es nicht wollen, und auch Länder, die Änderungen wollen, die könnten sich verbinden, und wenn es in den Vermittlungsausschuss geht, dann gibt es als Möglichkeiten, das Gesetz, sage ich mal, am langen Arm verhungern zu lassen", hatte Lauterbach vor der Entscheidung in der ARD-Sendung "Hart aber fair" gesagt. 

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