Die Cannabis-Legalisierung ist eines der Projekte der Ampel-Regierung, welches kontrovers diskutiert wird. SPD, Grüne und FDP haben sie in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag verankert, umgesetzt wurde sie bislang aber nicht. Nun erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass es zunächst so etwas wie eine "Cannabis-Legalisierung light" geben könnte.
Cannabis-Legalisierung zunächst nur in Modellregionen?
Lauterbach will die Cannabis-Legalisierung wohl zunächst nur in Modellregionen umsetzen. Das geht aus einem Bericht von Zeit Online hervor, welcher sich auf aktualisierte Eckpunkte beruft, die Lauterbach mit den Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition beraten will.
Der Plan des Gesundheitsministers könnte eine Reaktion auf Bedenken darstellen, welche die EU-Kommission äußerte. Sie befürchtet bei der Cannabis-Legalisierung Konflikte mit dem europäischen Recht. Lauterbach befindet sich in engem Kontakt mit Brüssel und will diesen Teil der Legalisierung offenbar gut abstimmen.
Anders verhält es sich beim nicht kommerziellen, privaten Anbau und Besitz von Cannabis. Diesen will der Minister entkriminalisieren, ohne dabei die Europäische Union (EU) einzubeziehen. Dazu gehört auch der Plan, in Deutschland sogenannten Cannabis-Klubs zu gründen. Dabei soll es sich um nicht kommerzielle Vereinigungen handeln, in welchen sich Cannabis-Konsumenten organisieren können. Beispielsweise zum Anbau für den Eigenbedarf der Mitgliederinnen und Mitglieder.
Die Eckpunkte der geplanten Cannabis-Legalisierung, welche Lauterbach im Oktober 2022 vorstellte, sehen unter anderem vor, dass Besitz und Erwerb von 20 bis 30 Gramm Cannabis straffrei sind. Der private Eigenanbau soll in einem begrenzten Rahmen erlaubt werden.
Cannabis-Legalisierung 2023: Was sind Modellregionen?
Modellregionen können sich theoretisch überall in Deutschland befinden. Es können Metropolregionen ausgewählt werden, die Modellregionen können sich aber auch im ländlichen Raum befinden.
In den entsprechenden Modellregionen können dann die Auswirkungen des legalen Verkaufs von Cannabis getestet und anschließend ausgewertet werden. Die Testphase soll zunächst auf vier Jahre befristet sein und wissenschaftlich begleitet werden.