Ungeachtet aller Widerstände ist die Cannabis-Legalisierung wie von der Regierung geplant Anfang April in Kraft getreten. Nun soll ein neuer Grenzwert für das Fahren unter Einfluss von Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr eingeführt werden. In einem ersten Entwurf des Gesetzes, der unserer Redaktion vorliegt, heißt es, dass künftig eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml THC im Blutserum hat.
Bisher gibt es keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht, Fahren unter Cannabiseinfluss war komplett verboten. Die Nachweisgrenze dafür lag bei 1 ng/ml. Der neue Grenzwert beruht auf den Empfehlungen einer Expertenkommission, die davon ausgeht, dass bis zu einem Wert von 3,5 ng/ml kein allgemeines Unfallrisiko zu erwarten ist. Autofahren sei bis dahin vergleichbar sicher oder unsicher wie mit einem gesellschaftlich und politisch tolerierten Alkoholgrenzwert von 0,2 Promille.
Autofahren: Wer THC als Arznei nimmt, muss keine Strafe fürchten
Häufige Nutzer von Cannabis weisen häufig einen höheren THC-Wert im Blut auf, obwohl der letzte Konsum schon länger zurückliegt. Auch sie müssten bei einem Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht mehr fürchten, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, obwohl sie aktuell kein THC konsumiert haben. Der Grenzwert gilt allerdings nicht für Personen, die THC in Form einer vom Arzt verschriebenen Arznei zu sich nehmen.
Neu kommt ebenfalls ein Abschnitt ins Straßenverkehrsgesetz, der den gleichzeitigen Konsum von THC und Alkohol ins Visier nimmt. Wer sich ans Steuer setzt, obwohl er THC und Alkohol konsumiert hat, kann dafür künftig mit einer Geldbuße von bis zu 3500 Euro bestraft werden.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte bereits bei der Vorstellung des Expertenberichts Widerstand gegen die Gesetzesänderung angekündigt. Die bayerische Polizei werde bereits jetzt bei Verkehrskontrollen verstärkt auf Drogeneinfluss achten. Spezielle Schnelltests dafür seien in ausreichender Anzahl vorhanden, sagte er unserer Redaktion damals.