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Cannabis beim Autofahren: Grenzwert erhöht

THC

Bundesrat billigt neuen Grenzwert für Cannabis am Steuer

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    Der Bundesrat hat den neuen Cannabis-Grenzwert beim Autofahren gebilligt.
    Der Bundesrat hat den neuen Cannabis-Grenzwert beim Autofahren gebilligt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Im April ist das Cannabis-Gesetz in Deutschland in Kraft getreten. Trotz Diskussionen lag der Grenzwert am Steuer bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Der Abbau von THC im Körper dauert allerdings sehr lange. Es ist teilweise erst nach mehreren Wochen nicht mehr nachweisbar.

    Cannabis-Grenzwert beim Autofahren auf 3,5 Nanogramm THC erhöht

    Der Bundestag hatte einen neuen Grenzwert beschlossen und den alten damit mehr als verdreifacht. Künftig liegt er bei 3,5 Nanogramm. Diese Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministerium. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot.

    Zukünftig stellt Cannabis in Kombination mit Alkohol eine neue Ordnungswidrigkeit dar. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr erreicht, gilt ein Verbot von Alkohol am Steuer. Hierbei droht bei Verstößen ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro. Eine Ausnahme gibt es bei Fahranfängern. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Bei einem Verstoß drohen 250 Euro Bußgeld.

    Bei dem neuen Grenzwert geht es um Cannabiskonsum aller Art – also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte. Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt", wie es in dem Entwurf heißt.

    Cannabis-Grenzwert beim Autofahren: Kontrollen durch Speicheltests

    Kontrolliert werden soll der THC-Wert bei Autofahrern mithilfe von Speicheltests "als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums". Zeigt jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich, wie es in dem Entwurf heißt.

    Laut der Expertenkommission treten die sicherheitsrelevanten Effekte am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Cannabis-Konsum auf. Nach drei bis vier Stunden klingen sie wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

    Neuer Cannabis-Grenzwert soll ab Sommer gelten

    Der Bundesrat hat die neuen Toleranz-Limits und Sanktionen gebilligt. In Kraft treten sollen die Neuregelungen nach der nun folgenden Gesetzesverkündung, also voraussichtlich noch im Sommer. Bis zum Inkrafttreten des Grenzwerts gilt vorerst noch die bisherige striktere Linie, dass schon ab dem Nachweiswert von 1 Nanogramm Sanktionen drohen. (mit dpa)

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