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Bundesverfassungsgericht und das Wahlrecht: Darum geht es bei dem Urteil

Urteil zum Wahlrecht

Ist das neue Wahlrecht der Ampel illegal?

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    Sind wirklich alle Stimmen gleich viel wert? Auch darum geht es im Streit ums Wahlrecht.
    Sind wirklich alle Stimmen gleich viel wert? Auch darum geht es im Streit ums Wahlrecht. Foto: Marcus Merk

    An diesem Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die umstrittene Reform des Wahlrechts, die SPD, Grüne und FDP trotz aller Bedenken der Opposition durchgesetzt haben, rechtmäßig war. Vor allem für die CSU steht eine Menge auf dem Spiel. Denn nach bisherigem Stand der Dinge könnte sie theoretisch selbst dann den Einzug in den nächsten Bundestag verpassen, wenn sie sämtliche Direktmandate gewinnt. Für CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ist das ein Skandal.

    Alexander Dobrindt: „Wahlrechtsmanipulation der Ampel ist eine Respektlosigkeit“

    „Die Wahlrechtsmanipulation der Ampel ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen und der Demokratie an sich. Dazu erwarten wir jetzt die notwendigen Entscheidungen aus Karlsruhe“, sagt er unserer Redaktion. Entscheidender Streitpunkt ist die sogenannte Grundmandatsklausel, die früher besagte, dass eine Partei auch dann im Parlament vertreten ist, wenn sie zwar bundesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen geholt, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat. Für die CSU war dies eine politische Lebensversicherung in Berlin. Auch die Linke schaffte es 2021 nur über diesen Weg in den Bundestag. Beide Parteien zogen gegen die Reform vors Verfassungsgericht.

    Weil die Ampel-Koalition die Klausel abgeschafft hat, droht nun folgendes Szenario: Sollte die CSU, die ja nur in Bayern gewählt werden kann, bei der Bundestagswahl die Fünf-Prozent-Hürde reißen, würden sämtliche direkt gewonnenen Mandate verfallen - und damit Millionen Wählerstimmen aus Bayern. Zur Einordnung: 2021 kam die CSU auf 5,17 Prozent der bundesweit abgegebenen Stimmen. Viel Luft nach unten war da also nicht mehr. „Das Ampel-Wahlrecht ist bewusst darauf angelegt, zwei Parteien möglichst aus dem Bundestag zu verdrängen“, kritisiert Dobrindt.

    Ex-Verfassungsrichter Peter Müller fordert Konsens

    Dementsprechend groß ist die Nervosität in der CSU vor Entscheidung in Karlsruhe. Der langjährige Verfassungsrichter und frühere Ministerpräsident des Saarlands, Peter Müller, will dem Urteil nicht vorgreifen, er hält es jedoch für einen grundlegenden Fehler, dass SPD, Grüne und FDP das Wahlrecht an der Opposition vorbei geändert haben. „Wahlfragen sind Machtfragen. Es war gute demokratische Tradition in der Bundesrepublik Deutschland, dass man diese Fragen in einem parteiübergreifenden Konsens entschieden hat. Dieser Konsens ist zerbrochen. Verfassungspolitisch halte ich das für eine Katastrophe“, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion. „Es kann nicht sein, dass nach jeder Wahl mit veränderten Mehrheiten das Bundeswahlgesetz umgeschrieben wird“, warnt der CDU-Politiker.

    Mit der Wahlrechtsreform soll der aufgeblähte Bundestag wieder geschrumpft und die Zahl der Mandate auf 630 gedeckelt werden. Dafür würden auch die sogenannten Überhangmandate wegfallen, die einer Partei bisher zustanden, wenn sie mit den Erststimmen mehr Sitze holte, als ihr gemessen am Zweitstimmenergebnis zugestanden hätten. Die Folge: Es kann passieren, dass ein Kandidat seinen Wahlkreis gewinnt und es dennoch nicht in den Bundestag schafft. Auch das würde in Bayern in erster Linie die CSU treffen. „Die Erststimme wird entwertet und der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert“, resultiert Dobrindt.

    Wahlrechtsreform soll Bundestag verkleinern

    Mit momentan 733 Abgeordneten hat Deutschland eines der größten Parlamente der Welt. Die Ampel-Parteien werfen der CSU vor, alle Versuche, etwas dagegen zu tun, blockiert zu haben. Nun könnte sie einen Preis dafür bezahlen, der nach Ansicht von Ex-Verfassungsrichter Müller nicht angemessen wäre. „Dass die CSU dabei immer eine uneingeschränkt konstruktive Rolle gespielt hätte, ist für mich nicht ersichtlich“, sagt er lakonisch. Das ändere allerdings nichts daran, „dass wir uns im Wahlrecht um konsensuale Lösungen bemühen sollten. Das setzt Kompromissbereitschaft aller Beteiligten voraus.“

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    5 Kommentare
    Martin Goller

    Vielleicht die Wahlkreisabgeordneten nicht mit relativer, sondern absoluter Mehrheit wählen lassen, dann kommen vielleicht die 35% Nullnummern wie Scheuer nicht mehr an ein Direkt andate. Wenn 16 Jahre lang eine Wahlrechtsreform an EINER Partei scheitert, dann kann man nicht von Konsens der gesucht werden muss sprechen. Und das Verhältniswahlrecht ist da meiner Meinung nach das gerechteste System, weil es jeder Partei das Gewicht verleiht die sie verdient.

    Walter Koenig

    Die Äußerung von Dobrindt, es läge eine Wahlrechtsmanipulation der Ampel vor, ist schlicht eine Frechheit. Denn wenn hier eine Partei wie die CSU stets nur ihre eigenen Interessen, nicht aber auch die des Landes sieht, und sich gegen jede Reform des Wahlrechts stellt, dann sollte sie ganz still sein. Zitat: „Die Erststimme wird entwertet und der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert“, resultiert Dobrindt. Selten so gelacht über so eine Ignoranz von jemand, der es doch besser wissen müsste. Hier in Augsburg hat Herr Ullrich gerade mal 27% der Erststimmen bekommen, im Umkehrschluss heißt das, dass 73% der Wähler ihn nicht gewählt haben. Welcher Wählerwille soll hier wohl ignoriert worden sein? Die Erststimme hat auch jemand mit 18% schon in den Bundestag gebracht, von daher ist es nur folgerichtig, dass künftig die Sitzverteilung nur noch nach dem Anteil der Zweitstimme erfolgt. Die CSU könnte ja als eigene Partei aufhören und statt dessen ein Landesverband der CDU werden.

    Franz Wildegger

    Selbstverständlich bin auch ich für eine Verkleinerung des Bundestages, dazu bräuchte die CSU eigentlich nur ihre Wahlkreise vergrößern (Genauso auch die CDU) dann würde das automatisch so funktionieren, Ja! Aber mich freut es natürlich besonders wegen der "Schreihälse" und Gegner von "Markus Söder" besonders, dass Diese jetzt nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nun dumm aus der Wäsche schauen! Ja selten so gelacht, denn "Schadenfreude" ist doch wohl immer noch die schönste Freude, oder? "Lach"

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    Martin Goller

    Es wurde die Grundmandatsklausel bemängelt, der Rest scheint zu bleiben. Damit bleiben die schlechtesten "Gewinner" aus den Regionen aus dem Bundestag draußen. Was sie ansprechen wollte die CSU genau nicht. Die Idee der CSU war allerdings einfach weniger Ausgleichsmandate zu schaffen und ihr damit einen undemokratischen Vorteil zu verschaffen. Warum gibt es eigentlich in Bayern keine Grundmandatsklausel wenn diese so wichtig ist? Und warum will die CSU diese auf EU Ebene abschaffen? Fragen über Fragen!

    Walter Koenig

    Dumm aus der Wäsche schauen eher die CSU und Söder, denn deren Rechnung geht eben nicht auf. Würde das neue Wahlrecht bereits seit der letzten Wahl gelten, dann hätte die CSU schon heute wesentlich weniger Abgeordnete im Bundestag.

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