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Bundesverfassungsgericht: Gesetz zu Kinderehen muss nachgebessert werden: Warum?

Bundesverfassungsgericht

Gesetz zu Kinderehen muss nachgebessert werden: Warum?

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    Das Bundesverfassungsgericht äußert sich zur Rechtmäßigkeit des Verbots von Kinderehen.
    Das Bundesverfassungsgericht äußert sich zur Rechtmäßigkeit des Verbots von Kinderehen. Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

    Das Bundesverfassungsgericht hat ein Gesetz zu Kinderehen des Bundestags als verfassungswidrig erklärt. Denn dort heißt es, dass alle Ehen pauschal unwirksam sind, wenn einer der beiden Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Das gilt auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden.

    Wie das Bundesverfassungsgericht nun urteilte, verstoße das Gesetz gegen das Grundgesetz. Denn die Ehen würden als nichtig angesehen, auch wenn die Beteiligten mittlerweile volljährig seien. Wie das ZDF berichtet, gebe es damit auch keine Unterhaltsansprüche - und genau da liege der Verstoß gegen das Grundgesetz.

    Kinderehen: Bundesverfassungsgericht stuft gesetzt als verfassungswidrig ein

    Wie das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, könne die Wirksamkeit einer Ehe per Gesetz von einem Mindestalter abhängig gemacht werden. Das sei erlaubt. Doch bei dem Gesetz werde massiv in die Ehefreiheit, die im Grundgesetz verankert ist, eingegriffen.

    Ein Problem: Mit dem Gesetz ist ausgeschlossen, dass die Ehe in Deutschland rechtsgültig wird, wenn beide Partner volljährig werden. Außerdem gibt es keine Regelungen zu etwaigen Unterhaltsansprüchen. Wie tagesschau.de schreibt, sei es dennoch möglich, dass eine Ehe ohne Einzelfallprüfung als ungültig erklärt werden kann. Bis Ende Juni 2024 muss das Gesetz, das unter der Großen Koalition verabschiedet wurde, nun entsprechend angepasst werden.

    Kinderehen: Fall aus Aschaffenburg als Ausgangslage

    Wie das ZDF weiter berichtet, war ein Fall aus Aschaffenburg der Anlass zur Entscheidung. Dieser lag dem Bundesgerichtshof vor und handelte von einem syrischen Paar, das 2015 mit 21 und 14 Jahren in Syrien heiratete. Im selben Jahr flohen die beiden gemeinsam nach Deutschland. Dort wurde die mittlerweile erwachsene Frau vom Jugendamt in Obhut genommen.

    Zunächst hatte sich das Oberlandesgericht Bamberg 2016 mit dem Fall beschäftigt, schreibt das ZDF. Damals wurde dem Mann ein Umgangsrecht mit seiner damals noch minderjährigen Frau eingeräumt. Das Jugendamt zog dann vor den Bundesgerichtshof. Das aktuell geltende Gesetz zum Verbot von Kinderehen gab es zum Zeitpunkt der Verhandlung am OLG Bamberg noch nicht.

    Als der Fall dann am Bundesgerichtshof verhandelt wurde, galt das inzwischen in Kraft getretene Gesetz. Wie das ZDF schreibt, musste das Gesetz angewandt werden, wurde jedoch von den Richtern damals bereits als Verstoß gegen das Grundgesetz eingestuft. Aufgrund dessen wandte sich der BGH an die Verfassungsrichter in Karlsruhe, um zu überprüfen, ob in solchen Fällen eine Einzelfallprüfung erfolgen müsse oder ob ein pauschales Verbot solcher Ehen mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

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