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Bundestagswahl: Was passiert, wenn die CSU unter 5 Prozent fällt?

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Bundestagswahl: Was passiert, wenn die CSU unter 5 Prozent fällt?

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    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erreichte mit der CSU bei der Bundestagswahl 2025 bundesweit 6,6 Prozent.
    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erreichte mit der CSU bei der Bundestagswahl 2025 bundesweit 6,6 Prozent. Foto: Daniel Karmann, dpa (Archivbild)

    In den Hochzeiten eines Franz Josef Strauß hat sich die Christlich-Soziale Union (CSU) mit so etwas wie der Fünfprozenthürde nicht beschäftigen müssen. Von 1961 bis 1988 war er Vorsitzender der CSU, die in diesem Zeitraum bei Bundestagswahlen regelmäßig über zehn Prozent erreichte. Ein erstaunlicher Wert, wenn man bedenkt, dass die Partei auch damals nur in Bayern antrat. Im Freistaat machten folglich oft mehr als 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz bei der CSU.

    Einen so großen Rückhalt in der bayerischen Bevölkerung hat die CSU heute nicht mehr. Bei der Bundestagswahl 2021 kam die Schwesterpartei der CDU unter der Führung von Markus Söder bundesweit auf 5,2 Prozent. Ein Ergebnis, das bei der Bundestagswahl 2025 auf 6,6 Prozent verbessert wurde. Dennoch stellt sich die Frage, was passieren würde, wenn die CSU bei einer der kommenden Bundestagswahlen unter die wichtige Marke von fünf Prozent fällt.

    Zählt die Fünfprozenthürde auch für die CSU?

    Die Hürde von fünf Prozentpunkten existiert bei Bundestagswahlen in der heutigen Form seit 1953, wie beim Deutschen Bundestag nachzulesen ist. Seitdem wurde sie nur einmal ausgesetzt: Bei der Bundestagswahl 1990, die direkt nach der Wiedervereinigung stattfand, galt die Fünfprozenthürde getrennt für Ost- und Westdeutschland.

    Die Fünfprozenthürde stellt laut dem Bundeswahlgesetz eine Sperrklausel dar und besagt, dass eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten muss, um an der Mandatsverteilung im Bundestag teilzunehmen. Noch klarer: Die Parteien, die unter fünf Prozent landen, schaffen es nicht in den Bundestag. Zunächst sind nur Parteien von nationalen Minderheiten als Ausnahmen vorgesehen. Eine von diesen ist der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), der 2021 nach mehr als 60 Jahren Abstinenz wieder in den Bundestag eingezogen ist und auch 2025 einen Sitz gewann.

    Da die CSU keine Ausnahmeregelung wie der SSW bekommt, gilt für sie die Fünfprozenthürde. Allerdings ist es derzeit auch noch auf einem anderen Weg möglich, in den Bundestag gewählt zu werden.

    Die CSU könnte durch Direktmandate in den Bundestag kommen

    Das aktuelle Bundeswahlgesetz sieht vor, dass Parteien, die drei Direktmandate gewinnen, die Fünfprozenthürde umgehen. Das nennt man die Grundmandatsklausel. Um ein Direktmandat zu erhalten, muss eine Kandidatin oder ein Kandidat laut dem Deutschen Bundestag die meisten Erststimmen im eigenen Wahlkreis erhalten. Bei der Bundestagswahl wird es 299 Wahlkreise geben.

    Durch diese Regelung konnte die Partei Die Linke nach der Bundestagswahl 2021 mit drei Direktmandaten in den Bundestag einziehen, obwohl die Partei mit 4,9 Prozent knapp an der Sperrklausel scheiterte. Zum Vergleich: Die CSU gewann bei der Bundestagswahl 2021 laut dem Tagesspiegel 45 von 46 Wahlkreisen in Bayern und hätte sich auch bei einem schwächeren Gesamtergebnis keine Sorgen um den Einzug in den Bundestag machen müssen.

    Für Sorgenfalten bei Markus Söder und der CSU dürften dann aber die Wahlrechtsreform 2023 geführt haben, die durch den Bundestag beschlossen wurde. Durch die Reform wird die Grundmandatsklausel abgeschafft.

    Was bedeutet das Ende der Grundmandatsklausel für die CSU?

    Im Bundestag wurde am 17. März 2023 mehrheitlich eine Wahlrechtsreform beschlossen, die eine Begrenzung der Abgeordneten auf 630 festsetzte. Außerdem sieht sie vor, dass die Grundmandatsklausel, Ausgleichsmandate und Überhangmandate abgeschafft werden. Für die CSU würde das bei der Bundestagswahl bedeuten, dass sie nicht über den Weg der Direktmandate in den Bundestag gelangen könnte und an der Fünfprozenthürde zu scheitern droht.

    Bei der Bundestagswahl 2025 spielte die Wahlrechtsreform allerdings noch keine Rolle. Aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2024 geht hervor, dass vorerst folgende Regelung gilt: Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, wären trotzdem in den Bundestag eingezogen, wenn sie in drei oder mehr Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten hätten. Faktisch bedeutete die Entscheidung die Fortsetzung der Grundmandatsklausel, die gilt, bis vom Gesetzgeber eine andere Regelung getroffen wurde.

    Vorerst muss sich die CSU folglich keine Sorgen machen, an der Sperrklausel zu scheitern. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unklar, wie es weitergeht. Wie kontrovers der Teil des Wahlrechts diskutiert wird, zeigen die Beiträge von zwei Juristen, die von dem Portal Verfassungsblog veröffentlicht wurden.

    Prof. Dr. Christoph Schönberger, Professor für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität Köln, sieht kein valides verfassungsrechtliches Argument, das für die Streichung der Wahlrechtsreform spricht. Die Kritik der CSU mute sogar „grotesk“ an. Es sei die eigene Entscheidung der Partei, nur in Bayern anzutreten. „Es ist nicht Aufgabe des Wahlrechts, politische Geschäftsmodelle ehrgeiziger Regionalparteien zu fördern“, schreibt Schönberger.

    Der Berliner Rechtswissenschaftler Dr. Dominik Rennert glaubt hingegen, dass die Grundmandatsklausel weiterhin „gut zu rechtfertigen“ sei. „Dieser Schritt begeht einen ernsthaften verfassungspolitischen Fehler“, schreibt er zur Wahlrechtsreform. Ein Ausscheiden der CSU, die regional bedeutsam sei, aus dem Bundestag wäre ein „ernstzunehmendes Legitimationsproblem für das Wahlsystem“. Rennert ist überzeugt, dass dann das ganze Land nicht mehr „proportional getreu abgebildet wird“.

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