Die Briefwahl ist bei der Bundestagswahl 2025 natürlich möglich, viele Menschen geben ihre Stimmen am 23. Februar aber auch persönlich im Wahllokal ab. Die Öffnungszeiten der Wahllokale bei der Bundestagswahl lauten 8 bis 18 Uhr.
Vor allem in größeren Städten gibt es viele Wahllokale, ohne Weiteres müssen die Stimmen aber in einem bestimmten Lokal abgegeben werden. Wie lässt sich das richtige Wahllokal finden? Und ist es auch möglich, es zu ändern?
Übrigens: Bei uns finden Sie immer die aktuellen Umfrage-Ergebnisse zur Bundestagswahl 2025.
Wahllokal finden bei der Bundestagswahl 2025
Die Adresse des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, die jeder Wähler spätestens drei Wochen vor der Bundestagswahl erhalten haben sollte. Dort ist auch angegeben, ob das Lokal barrierefrei ist.
Sie haben die Wahlbenachrichtigung verloren? Wählen können Sie trotzdem, das Herausfinden der Adresse wird dadurch aber schwieriger. Am besten fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach. Viele Kommunen bieten am Wahltag noch eine Hotline an oder listen auf ihrer Website alle Wahlräume auf.
Wenn Sie nicht umgezogen sind, könnten Sie es beim Lokal der vergangenen Wahlen versuchen. Im Zweifel lassen sich die Nachbarn fragen, die schließlich im selben Wahllokal abstimmen sollten.
Lässt sich bei der Bundestagswahl 2025 das Wahllokal wechseln?
Ohne Weiteres müssen die Stimmen in dem Wahlraum abgegeben werden, der auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist. Wer das Wahllokal wechseln möchte, hat aber die Möglichkeit dazu. Ein Grund dafür könnte sein, dass das zugewiesene Lokal nicht barrierefrei ist.
Allerdings musste dafür bei der eigenen Gemeinde mit der Wahlbenachrichtigung ein Wahlschein beantragt werden, wie es von der Bundeswahlleiterin heißt. Mit dem Wahlschein und einem Ausweis ist es dann auch möglich, dass Wahllokal zu wechseln und an einem anderen Ort zu wählen.
Es ist übrigens egal, ob die Stimmen per Briefwahl oder im Wahllokal abgegeben werden: Die Auszählung zur Bundestagswahl 2025 beginnt erst nach dem Schließen aller Lokale um 18 Uhr. Die erste Hochrechnung sollte schon nach etwa einer halben Stunde vorliegen.
Es geht in jedem Wahlkreis um zwei Ergebnisse, da jeder Wähler auf dem Wahlzettel zwei Stimmen vergeben kann: Die Erststimme geht an eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis. Von der Zweitstimme hängt es ab, wie viele Sitze eine Partei im Parlament insgesamt bekommt. Diese werden dann mit den Direktkandidaten und Bewerbern von den Landeslisten besetzt.
Der neue Bundeskanzler oder die neue Bundeskanzlerin wird nicht im Wahllokal oder per Briefwahl von den Bürgern gewählt. Diese Wahl liegt bei den Abgeordneten im Bundestag – findet aber erst statt, wenn sich nach der Bundestagswahl 2025 eine Regierung gebildet hat. (sge)