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Bundestagswahl 2025: Warum stehen die Kanzlerkandidaten nicht auf dem Wahlzettel?

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025: Warum stehen die Kanzlerkandidaten nicht auf dem Wahlzettel?

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    Die Kanzlerkandidaten Olaf Scholz (SPD), Robert Habeck (Grüne), Friedrich Merz (CDU) und die Kanzlerkandidatin Alice Weidel (AfD) können von den Wahlberechtigten nicht direkt gewählt werden.
    Die Kanzlerkandidaten Olaf Scholz (SPD), Robert Habeck (Grüne), Friedrich Merz (CDU) und die Kanzlerkandidatin Alice Weidel (AfD) können von den Wahlberechtigten nicht direkt gewählt werden. Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archivbild)

    Am 23. Februar 2025 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Durch die vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird auch das Rennen um das Kanzleramt entschieden. Olaf Scholz (SPD) würde gern in diesem bleiben, Friedrich Merz (CDU) will hinein. Die Grünen haben mit Robert Habeck einen weiteren Kanzlerkandidaten im Rennen, die AfD (Alice Weidel) und das BSW (Sahra Wagenknecht) setzen auf Kanzlerkandidatinnen. Erstmals gibt es fünf Personen, die als Kanzlerkandidatinnen oder Kanzlerkandidaten in die Wahl gehen. Doch auf den Wahlzetteln fehlen sie. Warum ist das so?

    Bundestagswahl: Der Kanzler wird nicht direkt gewählt

    Alle Wahlberechtigten haben bei der Bundestagswahl 2025 eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme (auf der linken Seite des Stimmzettels) kann eine Person aus dem Wahlkreis gewählt werden, wie bei bundesregierung.de nachzulesen ist. Von den Parteien werden dafür Direktkandidatinnen und Direktkandidaten aufgestellt, die über die Erststimme den Sprung in den Bundestag schaffen können.

    Mit der Zweitstimme (auf der rechten Seite des Stimmzettels) wird eine Partei gewählt - oder genauer gesagt die Landesliste einer Partei. Auf einer solchen Liste befinden sich laut bundesregierung.de die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei in den Bundestag schicken möchte. Für die Wahl einer Kanzlerin oder eines Kanzlers ist die Zweitstimme entscheidend.

    Das deutsche Wahlrecht sieht laut bundeskanzler.de nicht vor, dass die Wählerinnen und Wähler direkt über eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler entscheiden. Deswegen stehen die Kanzlerkandidatinnen und Kanzlerkandidaten auch nicht auf dem Wahlzettel. Die Wahlberechtigten können aber ein gewichtiges Wort mitreden, denn in der Regel stellt die Partei die Kanzlerin oder den Kanzler, die die meisten Zweitstimmen erhält. Sie führt zumeist die neue Regierung an.

    Es ist allerdings auch möglich, dass eine andere Partei die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler stellt, wenn diese zwar die stärkste Partei einer Regierungskoalition ist, aber nicht die stärkste Kraft insgesamt.

    In der Geschichte der Bundesregierung hat es dieses Szenario nach den Bundestagswahlen 1969, 1976 und 1980 gegeben. Damals regierten jeweils die SPD-Politiker Helmut Schmidt und Willy Brandt, obwohl die Union (CDU/CSU) mehr Stimmen erhalten hatte.

    Wie wird der Bundeskanzler gewählt?

    Die Wahl einer Bundeskanzlerin oder eines Bundeskanzlers wird durch Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Demnach schlägt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Über den Vorschlag wird im Bundestag ohne vorangehende Aussprache abgestimmt.

    Für eine erfolgreiche Wahl wird eine „Kanzlermehrheit“ benötigt. Diese ist dann gegeben, wenn in der ersten Wahlphase eine absolute Mehrheit erreicht wird. Konkreter: Mehr als 50 Prozent der Abgeordneten müssen für die vorgeschlagene Kandidatin oder den vorgeschlagenen Kandidaten stimmen.

    Wenn die Kanzlermehrheit erreicht wird, ist die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident verpflichtet, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler binnen sieben Tagen offiziell zu ernennen. Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht, geht es laut Artikel 63 Absatz 3 des Grundgesetzes in eine zweite Wahlphase. In dieser kann es innerhalb von 14 Tagen eine unbegrenzte Anzahl an Wahlgängen geben, um eine absolute Mehrheit zu erreichen. Führt auch das nicht zu einer erfolgreichen Wahl, wird in einer dritten Wahlphase erneut abgestimmt, in der eine relative Mehrheit ausreicht.

    In aller Regel ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers Formsache, nachdem eine Koalition zusammengefunden hat. Die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat der Koalitionspartei, die die meisten Zweitstimmen erhalten hat, wird normalerweise gewählt und vereidigt. Daher können Wählerinnen und Wähler zwar nicht direkt über eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler bestimmen, haben mit ihrem Kreuz bei der Zweitstimme aber einen großen Einfluss.

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