Vor der Bundestagswahl 2025 sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer sie dann am 23. Februar nicht mehr finden kann, muss nicht verzweifelt die ganze Wohnung durchsuchen. Wählen ist am Wahltag auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen und was Sie unternehmen können, wenn Sie gar keine bekommen haben.
Übrigens: Bei uns finden Sie immer die aktuellen Umfragen zur Bundestagswahl 2025.
Wahlbenachrichtigung verloren: So wählen Sie bei der Bundestagswahl 2025 trotzdem
Die Wahlbenachrichtigung informiert den Empfänger darüber, dass er bei der Bundestagswahl 2025 im Wählerverzeichnis steht und seine Stimmen abgeben kann. Sie enthält auch wichtige Angaben wie die Adresse des Wahlraums und die Information, ob er barrierefrei erreichbar ist.
Das Dokument sollte mit in das Wahllokal genommen werden, weil so die Zuordnung leichter ist. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann aber trotzdem wählen. "Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen", heißt es von der Bundeswahlleiterin. Wer seinen Ausweis mitnimmt, sollte also keine Probleme haben.
Keine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2025 erhalten: Das sollten Sie tun
Probleme könnte es dann geben, wenn jemand überhaupt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Das könnte nämlich bedeuten, dass die Person nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. In dem Fall darf sie bei der Bundestagswahl 2025 keine Stimmen abgeben.
Wer kurz vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich laut Bundeswahlleiterin mit seiner Gemeinde in Verbindung setzen und eventuell das Wählerverzeichnis einsehen. Wahlberechtigt sind die Deutschen, die volljährig sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Ein Grund für eine fehlende Wahlbenachrichtigung kann ein Umzug sein, da dann beim Verschicken noch ein anderer Hauptwohnsitz gemeldet war. Dann ist bei der neuen Gemeinde ein Antrag nötig, dort ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
Ohne Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen
Am Tag der Bundestagswahl 2025, also am 23. Februar, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bei jeder Bundestagswahl haben die Wähler aber auch die Möglichkeit, ihre Stimmen vorher schon per Briefwahl abzugeben. Besonders bequem lässt sich die Briefwahl mit der Wahlbenachrichtigung beantragen. Auf deren Rückseite befinden sich ein Vordruck und oft auch ein QR-Code. Das ist die einfachste Möglichkeit, aber nicht die einzige.
Es lässt sich auch die Briefwahl beantragen, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde: Das ist bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich per E-Mail oder Post möglich. Viele Gemeinden bieten das auch online an. Telefonisch ist der Antrag hingegen nicht möglich.
Wer dann per Wahlbrief oder am 23. Februar direkt in den Wahllokalen wählen kann, hat bei der Bundestagswahl 2025 zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Die Erststimme gilt einer Direktkandidatin oder einem Direktkandidaten aus dem Wahlkreis, die Zweitstimme wird an die Landesliste einer Partei vergeben. Daran ändert sich auch das neue Wahlrecht zur Bundestagswahl nichts.