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Bundestagswahl 2025 in der Faschingszeit: Darf man im Kostüm wählen?

Regeln beim Wählen

Bundestagswahl 2025 in der Faschingszeit: Darf man im Kostüm wählen?

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    Nach dem Bruch der Ampel-Regierung fällt die vorgezogene Bundestagswahl in die Faschingszeit. Darf man eigentlich im Kostüm wählen? Was passiert, wenn man getrunken hat? Diese Fragen klären wir hier.
    Nach dem Bruch der Ampel-Regierung fällt die vorgezogene Bundestagswahl in die Faschingszeit. Darf man eigentlich im Kostüm wählen? Was passiert, wenn man getrunken hat? Diese Fragen klären wir hier. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Archivbild)

    Die Faschingszeit erreicht ihre Hochphase traditionell mit der Weiberfastnacht am 27. Februar 2025, doch schon in den Wochen davor wird gefeiert – mit Kostümen, Umzügen und geselligem Beisammensein. In diesem Jahr fällt ein weiterer wichtiger Termin in diese Zeit: Am 23. Februar wird die Bundestagswahl 2025 abgehalten. Während viele Menschen an diesem Sonntag früh aufbrechen, um ihre Stimme abzugeben, könnten andere gerade mitten in den Vorbereitungen für die nächste Karnevalsparty stecken.

    Doch was bedeutet das für den Gang ins Wahllokal? Darf man im Kostüm wählen? Und wie sieht es aus, wenn jemand vorher tief ins Glas geschaut hat? Antworten auf diese Fragen und alle Regeln, die im Wahllokal gelten, haben wir hier für Sie.

    Bundestagswahl 2025: Darf man im Kostüm wählen?

    Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die das Tragen von Verkleidungen oder Kostümen im Wahllokal untersagen. Allerdings muss es den Wahlhelferinnen und Helfern im Wahllokal möglich sein, die Identität der Wählerinnen und Wähler festzustellen. Daher ist es sinnvoll, den Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung dabei zu haben. Der Stimmzettel wird nur ausgehändigt, wenn man im Wählerverzeichnis steht und die Identität anhand der Wahlbenachrichtigung oder eines Lichtbildausweises überprüft werden konnte.

    Solange Sie also keine Maske tragen, die ihr gesamtes Gesicht verdeckt, oder so aufwendig geschminkt sind, dass ein Vergleich mit dem Bild auf dem Personalausweis unmöglich ist, steht dem Gang ins Wahllokal im Kostüm nichts im Weg. Wenn Sie sich am Tag einer Faschingsfeier gar nicht mit der Wahl beschäftigen möchten, können Sie auch im Voraus per Briefwahl abstimmen.

    Darf man betrunken wählen gehen? Welche Regeln gelten bei der Bundestagswahl 2025?

    In der Bundeswahlordnung ist die Stimmabgabe unter Alkoholeinfluss nicht ausdrücklich verboten. Der Wahlvorstand ist allerdings dazu angehalten, im Wahlraum für Ruhe und Ordnung zu sorgen und ist außerdem bemächtigt, einen Wähler unter bestimmten Voraussetzungen von der Wahl auszuschließen. Sollte man also so betrunken sein, dass man seine Stimme nicht ohne Mithilfe abgeben oder man den Anweisungen der Wahlleitung nicht folgen kann, ist es möglich, von der Wahl ausgeschlossen zu werden.

    Ein Wähler darf seine Stimme außerdem nicht abgeben, wenn er:

    • Nicht im Wählerverzeichnis steht und keinen Wahlschein hat.
    • Sich nicht ausweisen kann oder die Identitätsprüfung verweigert.
    • Keinen Wahlschein vorlegt, obwohl im Wählerverzeichnis ein Wahlscheinvermerk steht.
    • Bereits als Wähler vermerkt ist, es sei denn, er kann nachweisen, dass er noch nicht gewählt hat.
    • Den Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnet oder faltet.
    • Den Stimmzettel so faltet, dass die Stimmabgabe sichtbar ist oder ihn mit einem erkennbaren Zeichen versieht.
    • In der Wahlkabine fotografiert oder filmt.
    • Mehrere oder ungültige Stimmzettel abgeben will oder einen Gegenstand in die Wahlurne wirft.

    Hier noch einmal ein kurzer Überblick zu Regeln und Empfehlungen der Bundeswahlleiterin bei der Bundestagswahl 2025:

    • Wahlbenachrichtigung und Ausweis: Es wird empfohlen, die Wahlbenachrichtigung sowie einen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
    • Wahrung des Wahlgeheimnisses: Die Stimmabgabe muss in der Wahlkabine erfolgen, und der Stimmzettel ist so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
    • Verbot von Aufnahmen: Fotografieren und Filmen sind in der Wahlkabine untersagt, um das Wahlgeheimnis zu schützen.
    • Ruhe und Ordnung: Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen und kann bei Störungen entsprechende Maßnahmen ergreifen.

    Abschließend noch einige Informationen zur Bundestagswahl 2025: Sie dürfen bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme abgeben. Sie können auch wählen, wenn ihre Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen außerdem möglich, das Wahllokal zu wechseln. Bei der diesjährigen Wahl treten erstmals fünf Kanzlerkandidatinnen und Kandidaten an.

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