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Bundestagswahl 2021 - Wahlbenachrichtigung verloren? Wie Sie heute trotzdem wählen können

Bundestagswahl 2021

Wahlbenachrichtigung verloren? So können Sie trotzdem wählen

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    Alle Wahlberechtigten sollten eine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2021 erhalten haben. Was lässt sich tun, wenn man sie verloren oder gar nicht bekommen hat?
    Alle Wahlberechtigten sollten eine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2021 erhalten haben. Was lässt sich tun, wenn man sie verloren oder gar nicht bekommen hat? Foto: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild)

    Vor der Bundestagswahl 2021 sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer sie dann am 26. September nicht mehr finden kann, muss nicht verzweifelt die ganze Wohnung durchsuchen. Wählen ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen und was Sie tun können, wenn Sie gar keine bekommen haben.

    Wahlbenachrichtigung verloren: So wählen Sie bei der Bundestagswahl 2021 trotzdem

    Die Wahlbenachrichtigung informiert den Empfänger darüber, dass er bei der Bundestagswahl 2021 im Wählerverzeichnis steht und seine Stimmen abgeben kann. Sie enthält auch wichtige Angaben wie die Adresse des Wahlraums und die Information, ob er barrierefrei erreichbar ist.

    Das Dokument sollte mit in das Wahllokal genommen werden, weil so die Zuordnung leichter ist. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann aber trotzdem wählen. "Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen", heißt es vom Bundeswahlleiter. Wer seinen Ausweis mitnimmt, sollte also keine Probleme haben.

    Keine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2021 erhalten?

    Probleme könnte es dann geben, wenn jemand überhaupt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Das könnte nämlich bedeuten, dass die Person nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. In dem Fall darf sie bei der Bundestagswahl 2021 keine Stimmen abgeben.

    Eigentlich sollten alle Wahlbenachrichtigungen seit dem 5. September vorliegen. Wer keine erhalten hat, sollte sich laut Bundeswahlleiter mit seiner Gemeinde in Verbindung setzen und eventuell das Wählerverzeichnis einsehen. Wahlberechtigt sind die Deutschen, die volljährig sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

    Ein Grund für eine fehlende Wahlbenachrichtigung kann ein Umzug sein. Die Zustellung erfolgt nämlich an die Adresse, die am Stichtag 15. August als Hauptwohnsitz gemeldet war. Wer nach diesem Termin umgezogen ist, sollte bei seiner neuen Gemeinde beantragen, dort ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

    Ohne Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen

    Am Tag der Bundestagswahl 2021, also am 26. September, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bei jeder Bundestagswahl haben die Wähler aber auch die Möglichkeit, ihre Stimmen vorher schon per Briefwahl abzugeben. Besonders bequem lässt sich die Briefwahl mit der Wahlbenachrichtigung beantragen. Auf deren Rückseite befinden sich ein Vordruck und oft auch ein QR-Code. Das ist die einfachste Möglichkeit, aber nicht die einzige.

    Es lässt sich auch die Briefwahl beantragen, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde: Das ist bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich per E-Mail oder Post möglich. Viele Gemeinden bieten das auch online an. Telefonisch ist der Antrag hingegen nicht möglich.

    Wer dann per Wahlbrief oder am 26. September direkt in den Wahllokalen wählen kann, hat bei der Bundestagswahl 2021 zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Die Erststimme gilt einer Direktkandidatin oder einem Direktkandidaten aus dem Wahlkreis, die Zweitstimme wird an eine ganze Partei vergeben. (sge)

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