Bei der Bundestagswahl 2021 ist der Weg ins nächste Wahllokal nicht unbedingt nötig. Durch die Briefwahl ließ sich der Stimmzettel auch schon vor dem 26. September bequem zu Hause ausfüllen. Ist es auch möglich, das noch heute am Wahltag zu beantragen? Bis wann muss man den Wahlbrief abgeben? Hier gibt es die Antworten.
Die Briefwahl hat in der Vergangenheit deutlich an Beliebtheit gewonnen. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 hatten laut Bundeswahlleiter fast 29 Prozent der Wähler auf diesem Weg abgestimmt - ein neuer Höchstand.
In Deutschland ist die Briefwahl schon seit 1957 möglich. Sie soll es allen Menschen ermöglichen, an der Wahl teilzunehmen. Sie war nicht immer unumstritten. Nach Wahleinsprüchen prüfte das Bundesverfassungsgericht die Briefwahl 1967 und 1981 - und bestätigte sie als verfassungskonform.
Bundestagswahl 2021: Wie Sie Briefwahl beantragen
Wer sich per Post an der Bundestagswahl beteiligen möchte, muss einen sogenannten Wahlschein bei der Gemeinde seines Hauptwohnsitzes beantragen, was seit dem 16. August möglich ist. Das ist persönlich vor Ort möglich, aber auch schriftlich per Brief oder E-Mail. Der schriftliche Antrag kann formlos sein, der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Anschrift müssen aber auf jeden Fall genannt werden. Ein Vordruck befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte zugeschickt bekommt hat.
Per Telefon lässt sich die Briefwahl generell nicht bentagen. Viele Gemeinden boten das aber online an. Oft fand sich auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code, mit dem der Antrag kann einfach gestellt werden kann. Zugeschickt wurden die Unterlagen frühestens sechs Wochen vor der Wahl.
Frist: Bis wann lässt sich die Briefwahl beantragen? Ist das auch heute am Wahltag möglich?
Der Bundeswahlleiter empfiehlt, die Briefwahl so früh wie möglich zu beantragen - es muss nicht zwingend abgewartet werden, bis die Wahlbenachrichtigung kommt. Spätestens sollte der benötigte Wahlschein am Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden - also bis zum 24. September 2021.
Nur in Ausnahmefällen ist das auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Als Beispiel nennt der Bundeswahlleiter eine nachweislich plötzliche Erkrankung.
Was gehört alles zu den Briefwahlunterlagen?
Wer einen Wahlschein beantragt, bekommt zusätzlich auch immer alle benötigten Briefwahlunterlagen zugeschickt. Das sind:
- ein Stimmzettel
- ein blauer Stimmzettelumschlag
- ein roter Wahlbriefumschlag
- ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen
So wählen Sie per Briefwahl
Bei der Briefwahl müssen wie im Wahllokal persönlich zwei Kreuze gesetzt werden - die Erststimme gilt einem Direktkandidaten aus dem Wahlkreis, die Zweitstimme einer Partei. Der Stimmzettel wird dann in den blauen Umschlag gelegt, der zugeklebt werden muss.
Auf dem Wahlschein muss die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" unterschrieben werden. Dann kommt er zusammen mit dem blauen Umschlag in den größeren roten Umschlag. Dieser wird zugeklebt per Post an die aufgedruckte Adresse geschickt. Porto fällt innerhalb von Deutschland nicht an.
Abgabetermin: Bis wann Sie den Wahlbrief abschicken müssen
Der Wahlbrief muss am 26. September um 18 Uhr vorliegen - sonst zählt er nicht. Die Wahlberechtigten sind selbst dafür verantwortlich, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, den Brief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken.
Lässt sich der Wahlbrief auch im Wahllokal abgeben?
Wer es vergisst, den Wahlbrief rechtzeitig abzuschicken, kann ihn am Wahltag bis 18 Uhr noch persönlich zur angegebenen Adresse bringen. Alternativ kann mit dem Wahlschein auch in einem Wahllokal gewählt werden. Dann sollte auch der Personalausweis mitgenommen werden.
Ist Briefwahl auch im Ausland möglich?
Der Wahlbrief kann auch aus dem Ausland abgeschickt werden. Dafür muss aber das erforderliche Porto gezahlt werden. Außerdem gilt auch hier: Der Brief muss am 26. September bis 18 Uhr angekommen sein. Wer sich außerhalb von Europa aufhält, sollte laut Bundeswahlleiter am besten Luftpost nutzen.
Wie vielen Menschen nutzen die Briefwahl bei Bundestagswahlen?
Seit der Wiedervereinigung hat der Anteil der Briefwähler bei jeder Bundestagswahl zugenommen. Hier finden Sie eine komplette Übersicht:
- Bundestagswahl 1990: 9,4 Prozent
- Bundestagswahl 1994: 13,4 Prozent
- Bundestagswahl 1998: 16,0 Prozent
- Bundestagswahl 2002: 18,0 Prozent
- Bundestagswahl 2005: 18,7 Prozent
- Bundestagswahl 2009: 21,4 Prozent
- Bundestagswahl 2013: 24,3 Prozent
- Bundestagswahl 2017: 28,6 Prozent
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