Die Bemerkung ging im Reigen der vielen anderen Themen ihrer Antrittsrede ein wenig unter. „Nach der Verkleinerung des Bundestages auf 630 Sitze werden wir zu Recht mit der Frage konfrontiert, ob ein kleineres Parlament nicht auch mit weniger eigenen Ressourcen auskommen kann“, erklärte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und fuhr fort: „Die Frage ist berechtigt. Ich verspreche, ihr nicht auszuweichen.“ Im Reichstagsgebäude, das in der Eigendarstellung gerne mit einem kleinen Dorf verglichen wird, schrillten die Alarmglocken. Insgesamt 3240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen in der Bundestagsverwaltung einer laut Stellenbeschreibung „sinnstiftenden Tätigkeit“ nach „und sichern die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“. Das wird nun infrage gestellt.
In der Vergangenheit stieg die Zahl der Abgeordneten im Bundestag von 598 auf zuletzt 736. Infolge der Wahlrechtsreform reduzierte sich die Anzahl der Sitze um 106. Die Frage nach einer gleichzeitigen Verschlankung der Verwaltung ist berechtigt – und sie wurde schon vor der Rede von Julia Klöckner gestellt. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann etwa forderte im August letzten Jahres im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland analog zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl eine Verkleinerung der Bundestagsverwaltung um 15 Prozent. Im Interview mit unserer Redaktion nannte Linnemann im Dezember die Bundestagsverwaltung – die wie Ministerien und Kanzleramt eine sogenannte Oberste Bundesbehörde ist - nicht namentlich, versprach aber eine Reduzierung der Zahl der Regierungsbeamten.
Verwaltung des Bundestags verkleinern? Linnemann rudert zurück
„Seit Jahrzehnten schreiben sich die Parteien den Bürokratieabbau in ihre Wahlprogramme. Doch niemand hat den Mut, es konkret anzugehen“, sagte Linnemann und stellte fürs Wahlprogramm der Union eine konkrete Prozentzahl in Aussicht. Die aber fand sich dort später nicht, und auch darüber hinaus scheint den Generalsekretär der Mut verlassen zu haben. Auf Nachfrage, ob er zur Forderung im Allgemeinen und zur Zahl von 15 Prozent im Besonderen noch stehe, teilte die CDU-Pressestelle mit: „Aufgrund der laufenden Koalitionsverhandlungen können wir uns dazu im Moment leider nicht äußern und bitten um Verständnis.“
Was die Bundestagsverwaltung kostet, ist im Haushaltseinzelplan 02 nachzulesen. Für 2024 sind dort 1,2 Milliarden Euro veranschlagt. Den dicksten Brocken machen die Personalausgaben aus, es finden sich aber auch kleinere Posten wie der „für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass“. Die Ausgaben gingen zuletzt nach oben, und das soll trotz der geringeren Abgeordnetenzahl so bleiben. Die Bundestagsverwaltung gehe, kritisiert der Bundesrechnungshof, „von zuerst gleichbleibenden und danach weiter steigenden Ausgaben“ aus. Für 2026 sind es demnach rund 1,25 und im Jahr danach 1,26 Milliarden Euro.
Sparen spielt keine Rolle
„Sparen spielt beim Bundestag keine Rolle“, lautet eine Überschrift im kommenden April-Heft des Bundes der Steuerzahler, und weiter: „Obwohl der Bundestag verkleinert wurde, wird er ein Teuer-Parlament bleiben.“ Der Steuerzahlerbund lenkt den Blick darauf, dass die Bundestagsverwaltung und der Parlamentsbetrieb in den vergangenen zehn Jahren enorm ausgeweitet wurden. Mittlerweile würden „sage und schreibe 32 verschiedene Liegenschaften im Herzen Berlins mit insgesamt rund 6300 Büros genutzt.“ Da es nun weniger Abgeordnete, damit auch weniger Abgeordnetenmitarbeiter und nach dem Ausscheiden von BSW und FDP auch weniger Fraktions- beziehungsweise Gruppenbeschäftigte gebe, wären nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes mehr als 500 Büros entbehrlich. Die Verwaltung könnte Geld und Personal einsparen, sie geht mit dem Potenzial jedoch auf ihre Weise um: In Zukunft bekommen die Abgeordneten vier statt bisher drei Büroräume.

Die Beamten-Dachgewerkschaft „DBB Beamtenbund und Tarifunion“ mahnt mit Blick auf eine mögliche Verkleinerung der Bundestagsverwaltung zur Besonnenheit. „Jedem Stellenabbau muss eine konkrete Aufgabenkritik vorausgehen“, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach unserer Redaktion. „Welche Aufgabe fällt weg oder kann anders – weniger personalintensiv – erledigt werden?“ Allein durch die Verkleinerung der Abgeordnetenzahl, erklärte Silberbach, reduziere sich das Arbeitsspektrum der Bundestagsverwaltung nicht automatisch. „Welche Dienstleistungen müssen denn nicht mehr erbracht werden? Welche Sitzungen, Gremien, Anforderungen fallen durch eine Verkleinerung des Plenums weg?“ Erst aus den Antworten auf diese Fragen ergäben sich „realistische Einsparpotenziale.“
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