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Bundestag verkleinern: Ampel will das Wahlrecht ändern

Bundestag

Wahlrechtsreform geplant: Verkleinert die Ampel den Bundestag?

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    Der Bundestag ist derzeit so groß wie nie zuvor.
    Der Bundestag ist derzeit so groß wie nie zuvor. Foto: Christoph Soeder, dpa (Archivbild)

    Wenn es um den deutschen Bundestag geht, dann wird auch gerne von einem "Bläh-Parlament" gesprochen. Der Grund dafür ist schnell erklärt: Es geht um die Größe des Parlaments, also die Zahl der Abgeordneten. Diese ist derzeit so hoch, wie sie es noch nie in der Geschichte des Bundestags war – und sie wird in naher Zukunft weiter ansteigen. Das Bläh-Parlament ist seit vielen Jahren ein großes Streitthema in der deutschen Politik. Ampel-Abgeordnete wollen nun durch eine Wahlrechtsreform eine Veränderung herbeiführen. Und sie könnten tatsächlich historisches schaffen.

    Wie viele Abgeordnete sitzen im Bundestag?

    Die Zahl der Abgeordneten im deutschen Bundestag steigt seit einigen Jahren an. Derzeit sitzen 736 Politikerinnen und Politiker im Bundestag. So viele wie nie zuvor. Dadurch steigt auch die Zahl der Parlamentsmitarbeiter stetig, die Verwaltung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) beschäftigt mittlerweile 3096 Personen.

    Zuletzt kamen 79 Parlamentsmitarbeiterinnen und Parlamentsmitarbeiter hinzu. Über die neuen Planstellen entschied der Haushaltsausschuss. Es kamen rund drei Millionen Euro an Kosten hinzu. Die dafür benötigten Steuergelder reihen sich in die Gelder für die Abgeordneten ein, die eigentlich nicht vorgesehen waren. Im Bundestag sollten ursprünglich 598 Abgeordnete sitzen. Diese Zahl ist längst deutlich überschritten worden.

    Bundestag verkleinern: Wahlrechtsreform sieht Ersatzstimme vor

    Till Steffen (Grüne), Sebastian Hartmann (SPD) und Konstantin Kuhle (FDP) wollen nun einen Durchbruch beim leidigen Thema des Bläh-Parlaments erreichen. "Wir haben entschieden, das Wahlrecht grundsätzlich zu reformieren", sagte Hartmann bei einem Treffen mit Journalisten, denen er die Wahlrechtsreform erklärte. "Wir müssen diese Reform des Wahlrechts hinkriegen", sagte Steffen. Bereits Mitte des vergangenen Jahres haben die Ampel-Abgeordneten einen gemeinsamen Vorschlag eingereicht, der die Reform des Wahlrechts vorsieht. Diese kann durchaus als revolutionär betrachtet werden.

    Laut der Reform soll die Bestimmung der Anzahl an Mandaten jeder Partei in einem Bundesland auf der Zweistimme basieren. Falls eine Partei über die Erststimmen mehr Wahlkreismandate erreichen sollte, dann gehen die Kandidaten im Land leer aus, welche die schlechtesten Personenstimmen erzielt haben. Damit der entsprechende Wahlkreis trotzdem im Bundestag vertreten ist, kommt die Ersatzstimme ins Spiel.

    Die Ersatzstimme stellt die zweite Erststimme von Wählerinnen und Wählern dar. Diese können bei der Erststimme eine zweite Präferenz angeben. Falls ein gewählter Direktkandidat oder eine gewählte Direktkandidatin nicht zum Zug kommt, wird die Ersatzstimme dann dem anderen genannten Bewerber oder der Bewerberin zugerechnet. Dadurch erhalten die Politikerinnen und Politiker das Wahlkreismandat, welche die meisten Stimmen im Wahlkreis erhalten.

    Bundestag soll kleiner werden: Überhangmandate sollen wegfallen

    Derzeit wird der umgekehrte Fall praktiziert. Wenn eine Partei mehr Erststimmen als Zweitstimmen bekommt, dann erhält diese die sogenannten Überhangmandate. Diese werden durch Ausgleichsmandate für andere Parteien ausgeglichen. Durch diese Regelung ist der Bundestag zu dem riesigen Parlament geworden, welches es derzeit ist.

    Die Wahlrechtsreform würde dafür sorgen, dass die Überhangmandate wegfallen und ein gegenteiliges System entsteht. "Wir brauchen einen mutigen Entwurf", erklärte Hartmann den Vorschlag. "Wenn man nicht gelegentlich den Baum zurückschneidet, dann trägt er keine Früchte mehr", glaubt Kuhle: "Mancher unterschätzt, wie stark der Ansehensverlust ist, wenn es uns nicht gelingt, zu einer Verkleinerung des Deutschen Bundestags zu kommen." Die drei Abgeordneten wollen nach der Sommerpause den Gesetzgebungsprozess vorantreiben.

    Letztlich sind sich alle demokratischen Parteien darüber einig, dass der Bundestag kleiner werden muss. Allerdings stößt der aktuelle Vorschlag auch auf Kritik.

    Wird der Bundestag kleiner? Union gegen die Wahlrechtsreform

    Der Weg für die Wahlrechtsreform ist noch lang. Zunächst muss sie durch die Fraktion, dann durch den Bundestag. Außerdem muss sie gegen Kritik verteidigt werden und vor einer Klage des Bundesverfassungsgerichts bestehen, welche fast sicher kommen würde.

    Allen voran die Union stellt sich gegen den Entwurf der Wahlrechtsreform. "Vor allem die Nicht-Zuteilung von gewonnenen Wahlkreisen richtet sich aus meiner Sicht klar gegen unserer Demokratieprinzip", erklärte Fraktionsgeschäftsführerin Nina Warken (CDU) dem RND ihre Sicht der Dinge: "Damit wird auch nicht mehr Nähe zwischen Wählern und Abgeordneten geschaffen – im Gegenteil: Wenn man nicht einmal weiß, ob die eigene Stimme überhaupt zählt, weil das von Ergebnissen in anderen Wahlkreisen abhängt, führt es zu Unverständnis und Entfremdung. Das Vorgehen der Ampel halte ich für keinen guten Stil."

    Wahlforscher und Politikwissenschaftler Thorsten Faas kann diese Haltung nicht verstehen. "Mit dem Vorschlag kommt Dynamik in die Debatte, denn er wäre geeignet, den Bundestag wieder auf seine Sollgröße von 598 zu bringen. Zudem beinhaltet er eine elegante Lösung, wie auch weiterhin Wahlkreise durch einen direkt gewählten Abgeordneten vertreten sein werden, allerdings nicht mehr garantiert", sagte er dem RND: "Natürlich kann man auch an diesem Vorschlag Dinge kritisieren, aber wenn wir eines in den letzten Jahren gelernt haben, dann ja, dass es ein perfektes Wahlsystem nicht gibt, sondern immer Zielkonflikte in der einen oder anderen Weise gelöst werden müssen."

    Schon viele Koalitionen haben versicht, den Bundestag hinsichtlich seiner Größe zu reformieren. Die Ampel scheint es nun aber ernster zu meinen, als viele zuvor. Die Chancen könnten so gut wie nie sein.

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