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Bundestag: Vereinfachung für Balkonkraftwerke und Eigentümerversammlung

Bundestag

Vereinfachung für Balkonkraftwerke und Eigentümerversammlung

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    Das Anbringen von Balkonkraftwerken soll für Mieter deutlich einfacher werden.
    Das Anbringen von Balkonkraftwerken soll für Mieter deutlich einfacher werden. Foto: Stefan Sauer/dpa

    Der Bundestag erleichtert Mieterinnen und Mietern die Installation von Balkonkraftwerken. Mit einem am Abend verabschiedeten Gesetz werden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.

    Durch die Gesetzesnovelle wird es außerdem vereinfacht, regelmäßig stattfindende Wohnungseigentümerversammlungen per Videokonferenz abzuhalten. Künftig können die Eigentümer mit einer Dreiviertel-Mehrheit festlegen, dass das Treffen in rein virtueller Form durchgeführt wird. Das bisherige Vetorecht einzelner Eigentümer ist damit gestrichen.

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