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Bundestag: Söder: Verfassungsbeschwerde gegen Wahlrechtsreform wird kommen

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Söder: Verfassungsbeschwerde gegen Wahlrechtsreform wird kommen

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    Markus Söder kritisiert die Bundestags-Pläne der Ampel scharf.
    Markus Söder kritisiert die Bundestags-Pläne der Ampel scharf. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    Die Ampel-Regierung will den Bundestag verkleinern und plant deshalb eine Wahlrechtsreform. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf einen Vorschlag geeinigt, doch in Bayern regt sich seit Langem massiver Widerstand. Jetzt sagte CSU-Chef Markus Söder, dass er eine Verfassungsbeschwerde gegen die Pläne der Ampel für unausweichlich hält. Bayern werde "auf jeden Fall" vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, so der bayerische Ministerpräsident am Donnerstag in Berlin. Söder gehe davon aus, dass eine solche Klage große Aussicht auf Erfolg habe.

    Bereits am Freitag soll über die geplante Wahlrechtsreform abgestimmt werden. Für die Änderung des Wahlrechts reicht eine einfache Mehrheit. Demnach könnte die Ampel-Koalition das Gesetz auch ohne die Union beschließen.

    Wahlrechtsreform: Ampel will Bundestag auf 630 Mandate verkleinern

    Der Gesetzentwurf der Ampel sieht vor, dass der Bundestag bei der nächsten Wahl von derzeit 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete schrumpfen soll. Das soll erreicht werden, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Die 299 Wahlkreise sollen bestehen bleiben. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung sollen allein die Zweitstimmen sein. Das könnte Bayern betreffen – wegen der vielen Direktmandate der CSU. Die CSU konnte im aktuellen Bundestag von 2021 45 Mandate erzielen. Laut Zweitstimmen-Verhältnis standen ihr allerdings nur 34 zu, deshalb bekam sie elf Überhangmandate. Auf diese elf Mandate müsste sie bei dem vorgeschlagenen Modell verzichten. 

    Auch die sogenannte Grundmandatsklausel soll gestrichen werden. Sie bewirkt, dass eine Partei auch dann nach ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat. Auf diese Weise wäre die Linke heute nicht im Bundestag vertreten, weil sie bei der Bundestagswahl 2021 nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen holte.

    Wahlrechtsreform laut Söder staatspolitische Fehler

    Laut Söder sei die CSU "nicht in Panik, doch empört". Es sei einmalig, dass sich eine politische Mehrheit eine neue Mehrheit zimmere. Dies sei ein gezielter, parteipolitisch motivierter Eingriff in das Wahlverfahren und ein schwerer staatspolitische Fehler. Der Ministerpräsident habe den Eindruck, die Ampel wolle sich dauerhaft eine Mehrheit sichern und kritische Stimmen mundtot machen. "Natürlich ist das verfassungswidrig", sagte Söder. "Auf diesem Wahlrecht liegt kein demokratischer Segen." Seiner Partei werde dieses Vorgehen eher Unterstützung bringen. Söder sagte voraus, das Wahlrecht werde künftig nach jeder Wahlperiode bei neuen Mehrheiten geändert werden. 

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