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Bundestag mit Corona-Sonderrecht beim Genesenen-Status

Bundestag

Ausgerechnet der Bundestag macht eine Ausnahme beim Genesenen-Status

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    Im Bundestag gilt der Genesenen-Status teilweise weiterhin sechs Monate.
    Im Bundestag gilt der Genesenen-Status teilweise weiterhin sechs Monate. Foto: Florian Schuh, dpa

    Die Sache ist vom Verfahren her kompliziert, lässt sich aber auch einfach zusammenfassen. „Den Genesenen-Status fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine krasse Unverschämtheit“, schimpfte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Die Bild-Zeitung hatte zuvor darüber berichtet, dass der Genesenen-Status im Parlament ein halbes Jahr hält, während Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ihn gerade für die Allgemeinheit halbiert hat. Die Meldung löste im Internet einen Entrüstungssturm aus. „Damit hat Lauterbach der Demokratie einen echten Bärendienst erwiesen“, sagte Dobrindt unserer Redaktion.

    Kritisiert Corona-Regeln für den Bundestag: Alexander Dobrindt.
    Kritisiert Corona-Regeln für den Bundestag: Alexander Dobrindt. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Vor zwei Wochen hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) nach Absprache mit den Fraktionen als Reaktion auf die Omikron-Variante eine neue Allgemeinverfügung erlassen. In ihr sind die Corona-Regeln fürs Parlament zusammengefasst. Danach entschied Lauterbach über die Genesenen-Frist. Im Bundestag gilt nun teilweise die alte Frist weiter. Das betrifft den Zugang zum Plenum sowie zu den Ausschüssen. Wer zu den Fraktionen, den Abgeordnetenbüros oder der Verwaltung möchte, unterliegt der verkürzten Frist.

    Genesenen-Status: Gelten im Bundestag in der Corona-Pandemie andere Regeln?

    Bas könnte die Allgemeinverfügung entsprechend anpassen. „Ich fände es ehrlich gesagt seltsam, wenn im Bundestag etwas anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt“, sagte der Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Thorsten Frei. Über die Geltungsdauer des Genesenen-Status sei in allererster Linie medizinisch zu befinden, erklärte der CDU-Politiker und verwies darauf, dass diese in anderen Ländern sogar bis zu zwölf Monaten ausgeweitet worden sei.

    Dobrindt erklärte, er persönlich könne die Verkürzung auf drei Monate nicht nachvollziehen. Aber: „Der Deutsche Bundestag muss natürlich auf drei Monate gehen, wenn diese Frist für die Öffentlichkeit so bleibt“, sagte er. „Ein anderes Vorgehen ist nicht akzeptabel.“

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