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Bundestag: Kampf ums Kanzler-Tribunal: Kommt ein U-Ausschuss zur Warburg-Bank?

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Kampf ums Kanzler-Tribunal: Kommt ein U-Ausschuss zur Warburg-Bank?

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    Muss Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sich einem neuen Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal stellen?
    Muss Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sich einem neuen Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal stellen? Foto: Michael Kappeler, dpa (Archivbild)

    Es ist ein in der Geschichte des Bundestages bisher einmaliger Vorgang: Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP haben mit ihrer Mehrheit die von der Union beantragte Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Affäre um die Warburg-Bank und zu einer möglichen Beteiligung von Bundeskanzler Olaf Scholz verhindert. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Thomae räumte in Berlin ein, dass der Ampel die Entscheidung nicht leichtgefallen sei. Schließlich sei der Untersuchungsausschuss „ein wesentliches Mittel, ein Recht“ der Abgeordneten und der Opposition insbesondere. Es handele sich anderseits um ein „tiefgreifendes Instrument“, das man nicht einfach nach Belieben einsetzen könne. Die Union will gegen diese Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen.

    Grundsätzlich muss der Bundestag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschließen, wenn ein Viertel seiner Mitglieder das beantragt. CDU sowie CSU erfüllen diese Quote mit 197 Abgeordneten locker. Die Regelung wird in Paragraf 2 des Untersuchungsausschussgesetzes allerdings eingeschränkt. Wenn der sogenannte Einsetzungsantrag teilweise verfassungswidrig ist – und die Ampel ist dieser Meinung –, dann kann die Untersuchung auf die Teile beschränkt werden, die angeblich der Verfassung entsprechen. 

    Antrag der Union zu Cum-Ex-Untersuchungsausschuss: Angeblich nur fünf Fragen verfassungsgemäß

    Thomae erklärte, von den 19 Fragen im Antrag der Union seien nur fünf verfassungsgemäß, weil sie das Tätigkeitsfeld der Bundesregierung beträfen. Bei den anderen sei das nicht der Fall, sie bezögen sich vor allem auf die Landesebene. Eine Teileinsetzung sei indes nicht möglich gewesen. „Entweder wird der Antrag so beschlossen, wie die Union ihn gestellt hat, oder er wird eben nicht beschlossen.“ Die Ampel sei am Ende „dann sozusagen gezwungen“ worden, den Antrag im zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nicht zu beschließen. 

    SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Katja Mast hatte eine ähnliche Erklärung parat: „Wir lehnen keinen Untersuchungsausschuss an sich ab, aber wir lehnen einen verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss ab." Bei einer Anhörung habe die Mehrzahl der Experten die Meinung vertreten, dass „das, was die Union vorgelegt hat, nicht verfassungskonform ist". Im Kern gehe es darum, dass die Vorgänge rund um die Privatbank Warburg Hamburger Angelegenheiten seien und nicht Sache des Bundes. Deshalb gehörten sie nach

    Union sieht "Verzögerungstaktik" bei Aufklärung rund um Warburg-Bank und Kanzler Olaf Scholz

    Die Union kommt zu einer anderen Auffassung. Patrick Schnieder, Parlamentarischer Geschäftsführer und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Wahlprüfungsausschuss, sah „keinen sachlichen Grund, ein solches Verfahren abzulehnen“. Die Union könne die Mehrheit aber nicht überstimmen, deshalb bleibe nur der Gang nach Karlsruhe. Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) warf der Ampel vor, es habe sich der Eindruck massiv verdichtet, „dass es hier um Verzögerungstaktik geht“. Die Angst sei „riesengroß, dass hier doch noch was zutage gefördert wird“. 

    Der Untersuchungsausschuss sollte der Frage nachgehen, ob Hamburg mit dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz an der Spitze im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer war, das Rückforderungen von Steuererstattungen aus umstrittenen Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte. 

    Ob es in dieser Legislaturperiode noch zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses kommt, hängt davon ab, wann in Karlsruhe über die Klage der Union entschieden wird – die diese auch erst noch einreichen muss. Wann das sein wird, ist offen.

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