Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner. Die AfD-Fraktion habe sich enthalten, teilte der Bundestag mit. Zuerst hatte das Nachrichtenportal T-Online darüber berichtet.
Brandner sagte T-Online, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenportals ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit Brandner wegen einer Äußerung ihr gegenüber führt. Er habe dabei lediglich von seinem „Recht auf Meinungsfreiheit“ Gebrauch gemacht, sagte Brander. Dem Bericht zufolge musste der Abgeordnete in dem Fall bereits ein hohes Ordnungsgeld zahlen, das ein Berliner Gericht verhängt hatte.
Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich.
AfD-Mann Brandner gilt als Höckes Stimme im Bundestag
Der 58 Jahre alte Brandner war von 2014 bis 2017 für die AfD im thüringischen Landtag, seit 2017 ist er Mitglied des Bundestags. Dort ist er einer von drei stellvertretenden Bundessprechern der AfD. Aufgefallen ist Brandner schon häufig wegen seiner Äußerungen auch jenseits des rechten Randes, er gilt vielen als Stimme des Rechtsextremen Björn Höcke.
Im Bundestag kämpft Brandner unter anderem darum, dass aus den Reihen der AfD auch Ausschussvorsitze besetzt werden. Im November 2019 war Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt worden. Nach mehreren Eklats hatten damals in der letzten Legislaturperiode alle Ausschussmitglieder mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten für Brandners Abberufung gestimmt – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestages. Unter anderem gegen diesen Vorgang hatte die AfD beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe geklagt und ist gescheitert. Ein Recht auf einen Ausschussvorsitz gebe es nämlich nicht, so die Richter.
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