In Deutschland wird es eine berufsbezogene Impfpflicht geben. Das hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich müssen sich demnach gegen das Coronavirus immunisieren lassen, wenn sie nicht genesen sind.
Bundesrat entscheidet am Nachmittag
Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 Parlamentarier enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden.
Mehr Menschen sollen impfen dürfen
Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken sollen demnach bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Auch sollen künftig mehr Menschen impfen, um Tempo in die Impfkampagne zu bringen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können.