Die gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland ist im Bundestag vorerst gescheitert. Keiner der beiden Entwürfe, die im Bundestag vorgelegt wurden, fanden am Donnerstag eine Mehrheit.
Der erste Entwurf von einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU), ein Vorschlag für eine strengere Regelung im Strafgesetzbesuch, erhielt 304 Ja-Stimmen und 363 Nein-Stimmen. Es gab 23 Enthaltungen.
Neuregelung zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert
Der zweite Entwurf stammt von einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne). Dieser erhielt 287 Ja-Stimmen, 375 Parlamentarier stimmten dagegen, 20 enthielten sich. Der Vorschlag sah im Kern vor, Sterbewilligen nach einer Beratung Medikamente verschreiben zu dürfen, die zum Tod führen.
Die Abgeordneten durften aufgrund der ethischen Tragweite des Themas unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit abstimmen. Aktuell gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe. Seit das Verfassungsgericht vor drei Jahren ein Verbot zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat und ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert hat, ist sie allerdings straffrei möglich.
Mit den gescheiterten Entwürfen bleibt es nun bei der aktuellen Rechtslage. Ziel der Neuregelung war es, verbindliche Regelungen in Deutschland zu schaffen. (mit dpa)