Die Bundesländer haben den angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung für einfacheres Bauen als überfällig begrüßt. „Es wurde höchste Zeit, dass das Bundesjustizministerium endlich einen Regelungsvorschlag zur Änderung des Bauvertragsrechts erarbeitet“, sagte der Vorsitzende der Länder-Bauministerkonferenz und bayerische Ressortchef Christian Bernreiter unserer Redaktion „Aus unserer Sicht ist die geplante Gesetzesänderung längst überfällig, damit das Bauen im Sinne des Gebäudetyp-E rechtssicher gelingen kann“, betonte der CSU-Politiker.
In Bayerns Bauordnung schon möglich
„Auf Initiative Bayerns hatte der Bundesrat diese Forderung bereits im Mai 2023 an den Bundesjustizminister herangetragen“, erklärte Bernreiter. In der bayerischen Bauordnung sei das neue Modell, das den Verzicht auf die Einhaltung zahlreicher nicht sicherheitsrelevanter DIN-Normen ermöglicht, bereits im August 2023 ermöglicht worden. Durch die Änderungen des Bauvertragsrechts auf Bundesebene seien nun entsprechende Bauprojekte gegen spätere Klagen oder Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Die Gesetzesänderung soll Anfang 2025 in Kraft treten.
Neue Regelung soll Bauen einfacher und billiger machen
Um den Wohnungsbau in Ballungszentren anzukurbeln, sollen die Regeln für die Errichtung von Wohngebäuden entschlackt werden. Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus vor, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jetzt zur Abstimmung an die Ressorts der Bundesregierung geschickt hat.
Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung bestimmter Komfort-Standards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes – also etwa Brandschutz oder Statik – irrelevant sind. Das kann etwa die Raumhöhe betreffen, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norminnentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird. Buschmann verweist auf Sparpotenzial von bis zu zehn Prozent. „Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird“, sagte Buschmann. Die Beteiligten von Bauprojekten müssten die Möglichkeit haben, einvernehmlich von Komfortstandards abzuweichen. „Fachleute schätzen, dass sich dadurch bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten einsparen lassen“, sagt Buschmann. Durch eine Änderung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch solle es künftig einfacher möglich sein, rechtssicher auf gewisse Standards zu verzichten, heißt es aus seinem Ministerium.
„Anerkannte Regeln der Technik“ werden neu definiert
Abweichungen von den „anerkannten Regeln der Technik“ sollen allerdings nur für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmen erleichtert werden und auch nur dann, wenn die dauerhafte Sicherheit und Eignung des Gebäudes trotzdem gewährleistet ist. Der Auftraggeber muss wie bisher über die mit der Abweichung verbundenen Risiken und Konsequenzen informiert werden.
Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ steht sowohl für einfaches Bauen als auch für experimentelles. Denn Architektinnen und Architekten beklagen aktuell rechtliche Unsicherheiten, wenn sie innovative Bauweisen und Baustoffe verwenden wollen. (mit dpa)
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