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Schutzkonzept

Bundesrat beschließt Corona-Regeln für Herbst und Winter

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    Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand.
    Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

    Der Bundesrat hat die neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Mit dem Beschluss vom Freitag wird bundesweit unter anderem Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen eingeführt. Weitere Auflagen wie etwa

    Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober 2022

    Bereits Ende August hatten Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann die neuen Corona-Regeln, die ab 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten sollen, vorgestellt. Grundsätzlich gilt ab dem 1. Oktober bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen dürfen. Im Flugverkehr fällt die Maskenpflicht zum Herbst. In Krankenhäusern, Arzpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten sowohl FFP2-Masken- als auch Testpflicht.

    Zudem ermöglicht der Bund den Ländern ab dem 1. Oktober, je nach Infektionslage in zwei Abstufungen verschiedene Maßnahmen zum Infektionsschutz zu erlassen. Die erste Stufe sieht unter anderem eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlichen Innenräumen und eine Masken- und Testpflicht an Schulen vor. Sollten die Maßnahmen aus der ersten Stufe nicht dazu beitragen, dass die Ansteckungszahlen im jeweiligen Bundesland sinken und die Pandemie-Situation weiter angespannt bleibt, eine Überlastung des Gesundheitssystems oder sonstiger kritischer Infrastruktur droht, darf das Land schärfere Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen eine verschärfte Maskenpflicht und Abstandsregeln.

    Bundesweite Impfkampagne geplant

    Zudem ist eine neue bundesweite Impfkampagne geplant. Dabei soll über Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind, informiert werden. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Es soll auch bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

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