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Bundesrat: Das ändert sich durch das Cannabis- und das Wachstumschancengesetz

Bundesrat

Das ändert sich durch das Cannabis- und das Wachstumschancengesetz

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    Zahlreiche Cannabispflanzen stehen in einem ehemaligen Kühlhaus.
    Zahlreiche Cannabispflanzen stehen in einem ehemaligen Kühlhaus. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

    Seit Jahren ist keine Sitzung des Bundesrats mehr so spannend gewesen wie die an diesem Freitag. Bei den beiden zentralen Themen, dem Wachstumschancengesetz und der teilweisen Freigabe von Cannabis, war selbst am frühen Freitagmorgen noch nicht absehbar, wie sich die Länderkammer dazu positionieren würde. Die Streitlinien gingen quer durch alle Parteien und Koalitionen. Am Ende konnte die Ampel-Koalition in Berlin allerdings aufatmen – die Länder ließen beide Gesetze trotz mancher Zweifel passieren. Der vorab organisierte Widerstand seitens der Union verpuffte weitgehend. CDU-Chef Friedrich Merz und sein CSU-Kollege Markus Söder konnten keine Mehrheiten für eine Blockade schmieden. Hier eine Übersicht über die Punkte, die im Bundesrat beschlossen wurden:

    Wie viel Hasch ist erlaubt?

    Das Gesetz erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm beim Spazierengehen, in den eigenen vier Wänden sind bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf. 

    Wer darf nach dem Cannabisgesetz legal kiffen?

    Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr. Auch in den Kiffer-Clubs und deren Umfeld (100 Meter) bleibt es beim Verbot. Findige Experten haben bereits ausgerechnet, dass es damit in Städten wie Berlin praktisch keine Gelegenheit gibt, einen Joint unter freiem Himmel zu rauchen. 

    Wer darf Cannabis anbauen?

    Der An- und Verkauf von Cannabis bleiben weiter verboten. Wer nach der Legalisierung mit Marihuana dealt, wird künftig strenger bestraft. Auf den Verkauf an Kinder und Jugendliche stehen dann mindestens zwei Jahre Haft (bisher ein Jahr). Ebenfalls zwei Jahre Gefängnis gelten für bandenmäßigen Anbau oder Handel. Wer deswegen den Gang zum Dealer scheut oder keinen grünen Daumen für den Eigenanbau hat, kann sich an sogenannte Anbauvereinigungen wenden. Das sind eingetragene Vereine oder Genossenschaften, die keinen Gewinn machen und nicht mehr als 500 Mitglieder haben dürfen. 

    Ab wann gilt das Cannabisgesetz?

    Überwiegende Teile des Gesetzes können nach Angaben des Bundesrates zum 1. April in Kraft treten. 

    Was will das Wachstumschancengesetz?

    Das Wachstumschancengesetz soll mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Es wurde zuletzt im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern verhandelt, was zu zahlreichen Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der Ampelkoalition führte. In der nun vorliegenden Fassung soll es zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen. Frühere Vorstöße hatten mehr als doppelt so hohe Summen in Aussicht gestellt. 

    Wie soll Deutschland wachsen?

    Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen im Wachstumschancengesetz. Dazu zählen die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von fünf Prozent, die auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. 

    Was ist mit dem Agrardiesel?

    In Berlin sind Autofahrer schon seit Tagen genervt, weil Landwirte und Landfrauen aus ganz Deutschland mit ihren Fahrzeugen zahlreiche Straßen im Regierungsviertel blockieren. Ihr Protest war vergebens, wie sich jetzt gezeigt hat. Die teilweise Rückerstattung der Energiesteuer für Diesel soll, wie geplant, schrittweise verringert werden und 2026 auf Null stehen. Der Agrardiesel war allerdings nur Verhandlungsmasse im Streit über das Wachstumschancengesetz und kein eigener Tagesordnungspunkt bei der Sitzung des Bundesrates. 

    Was hat es mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz auf sich?

    Eine halbe Ewigkeit wurde in der Ampelkoalition über die haushaltspolitischen Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November gestritten. Karlsruhe hatte sämtliche Planungen über den Haufen geworfen. Ein „Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“ soll die aus dem Urteil resultierenden Finanzierungslücken schließen. Es ging im allgemeinen Trubel fast unter, aber auch dieses Gesetz stand auf der Kippe. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses scheiterte jedoch. Damit wurde im Bundesrat der Weg frei für eine höhere Luftverkehrssteuer, die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, die Abschaffung des Bürgergeldbonus‘ sowie verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld. 

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