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Bundeshaushalt: So trickst der Staat im Haushalt bei seinen Schulden

Bundeshaushalt

So trickst der Staat im Haushalt bei seinen Schulden

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    Der Staat hat immer weniger Geld zur direkten Verfügung. Stattdessen steigt die Zinslast. Auch wegen zahlreicher Sondervermögen.
    Der Staat hat immer weniger Geld zur direkten Verfügung. Stattdessen steigt die Zinslast. Auch wegen zahlreicher Sondervermögen. Foto: Paul Zinken, dpa

    Wenn Finanzminister Christian Lindner an diesem Dienstag die Haushaltswoche im Bundestag eröffnet, wird er einen Etat vorstellen, der zweierlei beinhaltet: Den Willen zu einer langfristigen Konsolidierung der Staatsfinanzen, aber auch einen Haufen buchhalterischer Tricks, um die hohen Ausgaben zu verschleiern. Im regulären Budget sind 446 Milliarden Euro an Ausgaben eingeplant. Dem stehen Einnahmen von 429 Milliarden gegenüber. Lindner kann damit die Schuldenbremse einhalten und den Versuch fortsetzen, kommende Generationen nicht weiter zu belasten. Ob das gelingt, ist allerdings fraglich, denn es gibt noch eine Art Nebenhaushalt, und das sind die Sondervermögen des Bundes. Sie belaufen sich mittlerweile auf nahezu das Doppelte des Staatsbudgets, nämlich auf 869 Milliarden Euro.

    Der Bundesrechnungshof hat 29 solche Töpfe auf Bundesebene identifiziert. Die ältesten stammen noch aus der Nachkriegszeit, darunter das „ERP-Sondervermögen“ für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft. Aktuelle Beispiele sind das Sondervermögen von 100 Milliarden für die Bundeswehr und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Energiekrise mit 200 Milliarden. Diese Sondervermögen laufen neben den jährlichen Etats und verstellen „den klaren Blick auf die tatsächliche Lage der Bundesfinanzen“, wie der Bundesrechnungshof moniert.

    "Rekordschulden" ziehen 41 Milliarden Euro Zinsen pro Jahr mit sich

    Nur ein Zehntel der größeren Sondervermögen ist werthaltig, der weit überwiegende Teil hingegen kreditfinanziert. Das Verschuldungspotenzial der Sondervermögen lag laut Rechnungshof Ende 2022 bei insgesamt 522 Milliarden Euro. Das ist das Fünffache der bis 2027 ausgewiesenen Kreditaufnahme. Nur mit diesem Trick können Lindner und die Ampel-Koalition die Schuldenbremse überhaupt einhalten. Bezahlt werden müssen die Kredite für die Sondervermögen trotzdem, plus die Kredite für den „normalen“ Haushalt, und an dieser Stelle lauert Gefahr.

    „Diese angehäuften Rekordschulden ziehen eine bittere Konsequenz nach sich: Auf Jahre hinaus wird der Bund Zinslasten auf Höchstniveau finanzieren müssen“, warnt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. Seine Experten haben ausgerechnet, dass der Staat 2024 allein für den Bundeshaushalt sowie die beiden Sondervermögen „Bundeswehr“ und „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ insgesamt rund 41 Milliarden Euro an Zinsausgaben aufbringen muss.

    Finanzminister Christian Lindner (FDP) stellt in der Bundespressekonferenz den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 vor.
    Finanzminister Christian Lindner (FDP) stellt in der Bundespressekonferenz den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 vor. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Sollten die Leitzinsen weiter steigen, würde sich der Schuldendienst womöglich noch verteuern. Der Bund schließt, wie private Bauherren auch, zwar meist längerfristige Kreditverträge ab und muss nicht jede Zinserhöhung sofort mitmachen. Die durchschnittliche Laufzeit beträgt allerdings weniger als sieben Jahre, was vergleichsweise kurz ist.

    "Aufbauhilfe" steht vor Auflösung: Lindner will weniger Sondervermögen

    „Selbst wenn es die Schuldenbremse noch nicht gäbe, müsste sie spätestens jetzt erfunden werden, um kommenden Generationen Luft zum Atmen zu lassen“, sagte Holznagel. Hier allerdings sieht der der Steuerzahlerbund positive Signale im Etat-Entwurf für 2024. Dieser gehe mit dem Bestreben, die Bremse einzuhalten, in die richtige Richtung.

    Was die Sondervermögen angeht, könnte es in Zukunft ebenfalls solider zugehen. Christian Lindner will ihre Anzahl reduzieren. Zur Debatte steht unter anderem die Auflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“, der seit 2021 von Hochwasser und Starkregen besonders betroffene Regionen unterstützt.

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