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Bundesgesundheitsministerium: Pflege-Entwurf: Höherer Beitrag ab Juli

Bundesgesundheitsministerium

Pflege-Entwurf: Höherer Beitrag ab Juli

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    Angesichts deutlich höherer Kosten für die Pflege sollen zusätzliche Entlastungen für Pflegebedürftige, aber auch höhere Beiträge kommen.
    Angesichts deutlich höherer Kosten für die Pflege sollen zusätzliche Entlastungen für Pflegebedürftige, aber auch höhere Beiträge kommen. Foto: Oliver Berg, dpa

    Angesichts stark steigender Kosten für die Pflege sollen zusätzliche Entlastungen für

    Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Pflegereform für dieses Jahr angekündigt und ließ schon erkennen, dass zum Finanzieren von Leistungsverbesserungen auch höhere Beiträge nötig sein würden.

    Über die Gesetzespläne laufen derzeit Abstimmungen in der Regierung, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Berlin sagte. Ein Überblick über Kernpunkte des Referentenentwurfs, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst berichteten auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland und weitere Medien darüber.

    Überblick

    Beiträge I: Kommt es so wie im Entwurf, würde der Beitragssatz ab 1. Juli auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen und für Kinderlose auf 3,75 Prozent. Das ergäbe für 2023 noch 3,15 Milliarden Euro extra und von 2024 an jährliche Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro. Inwiefern auch höhere Steuergeldzuschüsse aus dem Bundesetat kommen, ist vorerst offen, wie auch die Union monierte. "Anderenfalls bleiben allein die Beitragszahler auf den Kosten sitzen", warnte der Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU). Das Ministerium hielt sich dazu auf Nachfrage bedeckt, die Haushaltsverhandlungen laufen gerade.

    Beiträge II: Umzusetzen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Eltern mit mehreren Kindern besser gestellt werden müssen als kleine Familien und Kinderlose. Der Entwurf sieht dazu vor, den Kinderlosenzuschlag von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte anzuheben. So läge der Gesamtbeitrag für sie dann bei 4,0 Prozent. Bei Familien könnten beginnend mit dem zweiten Kind gestaffelte Abschläge vom regulären Satz von künftig 3,4 Prozent kommen: Bei zwei Kindern wären es 3,25 Prozent, bei drei Kindern 3,1 Prozent, bei vier Kindern 2,95 Prozent.

    Pflege zu Hause: Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll nun laut Entwurf zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie Geld für Sachleistungen. Pflegegeld wird als Unterstützung gezahlt, wenn Pflegebedürftige nicht in Einrichtungen sind. Sie können es frei verwenden, etwa für Betreuung. Je nach Pflegegrad liegt es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Der Chef der Krankenkasse DAK, Andreas Storm, nannte ein Fünf-Prozent-Plus "völlig inakzeptabel". Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von einem "Tropfen auf dem heißen Stein" nach deutlich höheren Kostensteigerungen seit 2017.

    Pflege im Heim: Für Bewohnerinnen und Bewohner gehen Zuzahlungen seit Jahren nach oben - auch mit 2022 eingeführten Entlastungszuschlägen, die mit der Pflegedauer steigen. Sie sollen laut Entwurf ab 1. Januar 2024 angehoben werden. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll dies im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen dazu.

    Dynamisierung: Vorgesehen ist im Entwurf auch ein Mechanismus, um Geld- und Sachleistungen regelmäßig anzupassen, sprich zu erhöhen. Zum 1. Januar 2025 soll demnach ein Plus von fünf Prozent kommen. Zum 1. Januar 2028 sollen die Leistungen dann "regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert" werden - unter anderem orientiert an der Inflationsrate von drei Vorjahren.

    Die weiteren Beratungen der Koalition könnten noch schwierig werden. Die Grünen zeigten sich "enttäuscht" von dem Entwurf. Nötig wäre es, der Pflegeversicherung Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen wie Corona-Kosten und Rentenbeiträge für Angehörige zu erstatten, sagte Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). Finanzminister Christian Lindner (FDP) sei zumindest zu schrittweisen Lösungen in der Pflicht. Das würde diesen "deutlichen Beitragssprung" vermeiden. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen mahnte, gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen könne man nicht allein den Pflegebedürftigen aufbürden.

    (Von Sascha Meyer, dpa)

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