Nach tödlichen Schüssen auf einem Parkplatz in Asperg bei Ludwigsburg ist die Verurteilung von zwei jungen Männern rechtskräftig. Das Landgericht Stuttgart hatte sie im April unter anderem wegen Totschlags zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf nun die Revision eines Angeklagten, der andere habe sein Rechtsmittel zuvor bereits zurückgenommen.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte, über dessen Revision nun entschieden wurde, mit den beiden späteren Opfern auf dem Parkplatz getroffen hatte, um einen Streit zu klären. Sein mitangeklagter Cousin hatte mit dem Streit zwar nichts zu tun, begleitete ihn aber und trug zum Schutz eine halbautomatische Waffe mit sich. Nach einem kurzen Wortgefecht gab er mit dieser Schusswaffe insgesamt 21 Schüsse auf die beiden 18-Jährigen ab. Einer von ihnen starb, der andere wurde lebensgefährlich verletzt.
Die Jugendkammer in Stuttgart verurteilte den damals 21-jährigen Schützen unter anderem wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendhaft, sein gleichaltriger Cousin und Fahrer muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein mitangeklagter 18-Jähriger wurde freigesprochen, weil er laut Funkzellendaten nicht am Tatort war. Das Urteil sei nun insgesamt rechtskräftig, so der BGH.
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