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Bundesgerichtshof interveniert: Arzt wegen Sterilisationen erneut vor Gericht

Bundesgerichtshof interveniert

Arzt wegen Sterilisationen erneut vor Gericht

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    Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den Arzt teilweise auf. (Archivbild)
    Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den Arzt teilweise auf. (Archivbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Wegen der Sterilisation zweier junger Männer ohne deren Zustimmung muss sich ein Arzt in einem neu aufgerollten Prozess in München verantworten. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht I hatte die Kammer drei Zeuginnen geladen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

    Angeklagt ist der Mediziner in zwei Fällen aus dem Jahr 2016: Im ersten soll er einen damals 17-jährigen Autisten bei einer Leistenoperation sterilisiert haben. Im zweiten Fall hatten die Eltern um die Sterilisierung ihres damals 24 Jahre alten behinderten Sohnes gebeten, aber die gesetzlichen Voraussetzungen dabei nicht erfüllt.

    In einem ersten Prozess hatte das Gericht den Arzt wegen vorsätzlicher und schwerer Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil später teilweise auf. Deshalb wird nur das Verfahren gegen ihn neu verhandelt.

    In dem früheren Prozess waren auch die Eltern eines der Betroffenen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht verurteilte die beiden jeweils zu neun Monaten auf Bewährung für Anstiftung zur schweren Körperverletzung. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bezog sich nach Angaben des Gerichtssprechers aber nur auf das Urteil gegen den Arzt.

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