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Bürgergeld-Empfänger erhalten 1000 Euro Prämie, wenn sie wieder arbeiten gehen

Bürgergeld-Reform

Bürgergeld-Empfänger erhalten 1000 Euro Prämie, wenn sie wieder arbeiten gehen

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    Bürgergeldempfänger, die wieder arbeiten gehen, sollen eine Prämie von 100 Euro erhalten.
    Bürgergeldempfänger, die wieder arbeiten gehen, sollen eine Prämie von 100 Euro erhalten. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Für Bürgergeld-Empfänger soll es eine Prämie von 1000 Euro geben, wenn sie wieder einen Job aufnehmen. Das berichtet unter anderem das Handelsblatt. Um sich für die neue Prämie zu qualifizieren, müssen Langzeitarbeitslose mindestens ein Jahr lang einen regulären Job ausüben und ohne Bürgergeld auskommen. Das hat die Bundesregierung zusammen mit weiteren Änderungen am Bürgergeld beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 greifen sollen.

    Regierung verschärft Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger

    Abseits der Prämie werden die Regeln für Bürgergeld-Empfänger verschärft. Bei Ablehnung einer Arbeit müssen sie bald mit höheren Strafen rechnen. Wer etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, dem wird künftig die Grundsicherung um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Wer Termine im Jobcenter ohne Grund nicht wahrnimmt, soll eine Leistungsminderung von 30 Prozent für einen Monat erhalten. Bisher waren es 10 Prozent.

    Leistungskürzungen bei Schwarzarbeit

    Die Bundesregierung will zudem stärker gegen Schwarzarbeit vorgehen. Auch Bürgergeld-Empfängern, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung gemindert werden. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, einen Verdacht auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden.

    Vermögen wird nur noch sechs Monate geschont

    Künftig sollen Bürgergeld-Empfänger mit höherem Vermögen dieses grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen. Die Sperrfrist, in der das Vermögen nicht angetastet wird, soll daher von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden.

    Bis zu drei Stunden Pendeln zumutbar

    Zudem sollen auch weiter entfernte Arbeitsstellen als zumutbar gelten, damit manche Arbeitsangebote nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Bei einer täglichen Arbeitszeit bis zu sechs Stunden sollen 2,5 Stunden Pendelzeit grundsätzlich zumutbar sein. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit bis zu drei Stunden Pendelei. Für Pflegende und Erziehende sollen Ausnahmen gelten.

    „Job-Turbo“ für ukrainische Bürgergeld-Empfänger

    Außerdem sollen die vielen Ukrainer in Arbeit gebracht werden, die aktuell Bürgergeld beziehen. Mit dem «Job-Turbo» soll das beschleunigt werden. Doch viele Arbeitgeber erwarten zumindest grundständige Deutschkenntnisse. Sie können daher künftig einen Zuschuss erhalten, wenn sie Geflüchteten Einstellungschancen bieten und sie dann zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen. (mit dpa)

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