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Bürgergeld 2024: Kabinett beschließt neue Sätze

Kabinett

Bürgergeld steigt im kommenden Jahr um durchschnittlich zwölf Prozent

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    Das Bürgergeld steigt 2024.
    Das Bürgergeld steigt 2024. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Im kommenden Jahr sollen die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld spürbar höhere Leistungen erhalten. Der Satz für Alleinstehende soll Anfang 2024 von 502 auf 563 Euro im Monat steigen, wie Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) Ende August ankündigte. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums.

    Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten künftig 506 statt wie bisher 451 Euro. Für Jugendliche ab 15 Jahren steigen die Regelsätze von 420 auf 471 Euro. Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten statt derzeit 348 Euro künftig 390 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen 357 statt 318 Euro fließen.

    Insgesamt soll die Erhöhung zum 1. Januar 2024 rund 5,5 Millionen Bedürftigen im Schnitt rund 12 Prozent mehr Geld bringen. Heil sprach von einem erheblichen Schritt. Insgesamt handele es sich um eine Erhöhung von gut zwölf Prozent. "Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können."

    Sozialverband Deutschland sieht Bürgergeld-Erhöhung als "gutes Signal"

    Der Sozialverband Deutschland nannte die Regelsatzanpassung "ein gutes Signal", wie die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. Sie wies darauf hin, dass die Erhöhung auch Hunderttausenden weiteren Menschen helfe. Denn auch die Sätze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen entsprechend.

    Der Paritätische Gesamtverband hatte das Bürgergeld immer wieder als nicht ausreichend kritisiert. Der Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung decke auch 2023 den Mindestbedarf nicht, heißt es im Armutsbericht des Verbandes. Er müsste dafür bei 725 Euro liegen, wie der Verband unter Berufung auf eigene Berechnungen sagt.

    Bürgergeld löste 2023 Hartz IV ab

    Das Bürgergeld hatte Anfang des Jahres das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, abgelöst. Es handelte sich dabei um eine zentrale sozialpolitische Reform der Ampel-Koalition. Bereits im Januar waren die Regelsätze für Alleinstehende ohne Kind um 53 Euro angehoben worden. Mit dem Bürgergeld sollen die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Aktuell beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. (mit dpa)

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