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Briefwahl bei Europawahl: Frist - bis wann beantragen und abgeben?

Europawahl 2024

Welche Fristen gelten für die Briefwahl bei der Europawahl?

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    Bei der Briefwahl zur Europawahl sollten Wähler bestimmte Fristen einhalten.
    Bei der Briefwahl zur Europawahl sollten Wähler bestimmte Fristen einhalten. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Am Sonntag findet in Deutschland die Europawahl 2024 statt. Bürgerinnen und Bürgen haben zum zehnten Mal die Möglichkeit, ein neues EU-Parlament zu wählen. Wer am Wahltag keine Zeit hat, ein Wahllokal aufzusuchen oder sich den Weg sparen will, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Dabei sollte man jedoch bestimmte Fristen einhalten.

    Briefwahl bei der Europawahl: Bis wann müssen Unterlagen beantragt werden?

    Voraussetzung, um Briefwahl-Unterlagen für die Europawahl zu erhalten, ist ein Wahlschein. Dieser kann bei der Gemeinde des Hauptwohnorts persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen auch online anfordern. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den man ausgefüllt zurücksenden kann.

    Der Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen – beispielsweise wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

    Briefwahl: Bis wann muss man Wahlbrief für Europawahl absenden?

    Damit die Stimmen, die per Briefwahl abgegeben werden, gezählt werden können, muss der Wahlbrief rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Da zu diesem Zeitpunkt die Wahl und die Auszählung der Stimmen beginnt. Geht ein Wahlbrief erst später ein, wird er nicht mehr berücksichtigt.

    Wenn man den Wahlbrief per Post verschickt, solle man ihn spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen – also am Donnerstag (6. Juni). Das Risiko, dass die Unterlagen rechtzeitig eingehen, trägt man in jedem Fall selbst.

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