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Brandenburg-Wahl 2024: Wer ist wahlberechtigt?

Landtagswahl Brandenburg

Brandenburg-Wahl 2024: Wer ist wahlberechtigt?

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    Darum geht's: Dieses Jahr wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Aber wer darf überhaupt wählen gehen?
    Darum geht's: Dieses Jahr wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Aber wer darf überhaupt wählen gehen? Foto: Jens Kalaene, dpa (Archivbild)

    Das Jahr 2024 ist ein Wahljahr in Deutschland, in vielen Gemeinden finden Kommunalwahlen statt, so auch in Baden-Württemberg, in ganz Deutschland und der gesamten EU wird die Europawahl abgehalten und in drei ostdeutschen Bundesländern werden neue Landtage gewählt. Neben Sachsen und Thüringen wird auch in Brandenburg eine neue Landesvertretung bestimmt.

    Die Wahl findet am Sonntag, den 22. September 2024, statt und Wahlberechtigte in ganz Brandenburg sind an diesem Tag dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Dabei werden die Ergebnisse nicht nur innerhalb des Bundeslandes beobachtet werden. Viele befürchten einen starken Stimmengewinn der AfD, die in allen drei Bundesländern in den Umfragen vorne liegt.

    Es wird also entscheidend sein, wo die Wählerinnen und Wähler in Brandenburg ihre Kreuze machen. Aber wer darf überhaupt eine Stimme abgeben? Wer ist bei der Landtagswahl 2024 in Brandenburg wahlberechtigt? Alle Informationen im Überblick.

    Landtagswahl in Brandenburg 2024: Wer darf wählen gehen?

    Wer am 22. September 2024 in Brandenburg den neuen Landtag wählen darf, definiert das Land Brandenburg auf seiner Website klar. Demnach sind zur Wahl aufgerufen alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag

    1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    2. seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
    3. nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind.

    Brandenburg-Wahl 2024: Woher weiß man, ob man in Brandenburg wählen darf?

    Entscheidend für die Wahlberechtigung ist, neben deutscher Staatsbürgerschaft und Alter, der gemeldete Wohnsitz in Brandenburg. Wer sich nicht sicher ist, ob er in Brandenburg gemeldet ist, muss sich keine Sorgen machen: Bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl erhalten alle in Brandenburg Wahlberechtigten einen Wahlschein, der sie drüber informiert, dass sie wählen dürfen und in welchem Wahlraum sie ihre Stimme abgeben müssen.

    Am Wahltag können Wahlberechtigte dann ihre Stimme abgeben. Das darf man nur einmal und nur persönlich tun. Eine Vertretung durch eine andere Person ist nicht erlaubt. Der Wahlschein muss zur Wahl mitgenommen werden.

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