Das Jahr 2021 wird – wie bereits das Jahr zuvor – wohl ohne großen Knall enden. Denn der Verkauf von Böllern und privatem Feuerwerk zu Silvester und Neujahr wird in diesem Jahr wieder verboten sein. Darauf haben sich am Donnerstag Vertreter von Bund und Ländern bei ihren Beratungen zur Brechung der vierten Corona-Welle geeinigt. Die von CDU und CSU geführten Bundesländer hatten gemeinsam mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ein entsprechendes Verbot gefordert und ihren Plan unter Punkt 20 in die vorläufige Beschlussvorlage aufnehmen lassen. Damit waren sie erfolgreich.
Böllerverbot an Silvester 2021 / 2022 zur Entlastung des Gesundheitssystems
Grund für das Böllerverbot ist die hohe Verletzungsgefahr und die bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Um die Infektionen möglichst niedrig zu halten, und so die Auslastung von Krankenhäusern zu entschärfen, wird am 31. Dezember und am 1. Januar zudem ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen wird es ein Feuerwerksverbot geben.
In Bayern entfällt allerdings in der Silvesternacht die Sperrstunde in der Gastronomie zwischen 22 und 5 Uhr. Das wurde
In einem Statement teilte Gesundheitsminister Holetschek unserer Redaktion mit, er begrüße die Beschlüsse, insbesondere auch das Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerk zu Silvester. Die Situation auf den Intensivstationen sei extrem angespannt. "Schaut man sich die aktuellen Inzidenzen an, wird sich die Lage dort auch zeitnah nicht entspannen", so Holetschek. Beim Abschießen von Feuerwerk komme es jedes Jahr zu zahlreichen Verletzungen infolge von falsch angewendeten Böllern oder Raketen. Diese Verletzungen seien teils schwerwiegend und müssten oft notfallmäßig behandelt werden, was zusätzliche Kapazitäten in den Krankenhäusern binden würde. "Jede vermeidbare Zusatzbelastung muss in der derzeitigen Lage unbedingt unterbunden werden."
Silvesterfeier: Diese Regeln gelten für Feiern
Aber auch ohne Raketenzünden und Knallerei zum Neujahrssekt kann gefeiert werden. Denn aus den neuen Corona-Regeln ergibt sich: Bei privaten Feiern und Zusammenkünften gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen - Geimpfte und Genesene - in Innenräumen. In Außenbereichen können sogar 200 Geimpfte und Genesene feiern.
Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen zum Jahreswechsel im kleineren Rahmen feiern. Für sie gelten strenge Regeln: Sie müssen sich – auch im privaten Bereich – auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränken.
Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen, in Bayern gelten sind Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten ausgenommen. Als ein Haushalt gelten auch Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz.