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Blutspenden: Lauterbach will Diskriminierung von homosexuellen Männern beenden

Diskriminierung

Lauterbach fordert Änderung beim Blutspenden für homosexuelle Männer

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    Karl Lauterbach  will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden.
    Karl Lauterbach will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Foto: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)

    Für Männer, die Sex mit Männern haben, gibt es beim Blutspenden besondere Regeln. Einige Betroffene fühlen sich dadurch diskriminiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will dagegen nun etwas unternehmen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor. Dieser liege dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Darin heißt es: "Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein."

    Die Bundesärztekammer wird mit der geplanten Gesetzesänderung verpflichtet, innerhalb von vier Monaten ihre Blutspenderichtlinien anzupassen. Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist, so Lauterbach gegenüber RND.

    Blutspenden: Regeln für homosexuelle Männer

    Aktuell dürfen Männer, die mit Männern Sex haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Bei allen anderen gilt die viermonatige Sperre nur bei "häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern".

    Neue Richtlinien beim Blutspenden

    Nach der geplanten Gesetzesänderung soll das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf "Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person" ermittelt werden dürfen. Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände seien insoweit nicht mehr zulässig. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen dürften keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.

    Die Gesetzesänderung soll zum 1. April 2023 in Kraft treten. Dann hat die Bundesärztekammer vier Monate Zeit, im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut eine neue, diskriminierungsfreie Richtlinie auszuarbeiten. Hält die Ärztekammer diese Frist nicht ein, wird ihr die Aufgabe entzogen. Dann müsste die Richtlinie vom Paul-Ehrlich-Institut im Einvernehmen mit dem Robert Koch-Institut geändert werden.

    Wer darf in Deutschland Blut spenden?

    Das Mindestalter, in dem Blut gespendet werden darf, ist 18 Jahre. Auch ein maximales Alter gibt es, welches bei 65 Jahren liegt. Die wichtigste Voraussetzung ist ansonsten die eigene Gesundheit. Nur wer absolut gesund ist, darf auch Blutspenden, was logisch ist. Ein Eisenmangel muss dabei ebenfalls ausgeschlossen werden.

    Zur Gesundheit gehört auch, dass in den letzten vier Wochen keine Drogen konsumiert wurden und in den letzten 12 Stunden kein Alkohol getrunken wurde. Das Stechen eines Tattoos muss mindestens sechs Monate her sein und das Stechen eines Piercings ebenfalls.

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