Die Vollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz in Augsburg ist am Donnerstag mit einer eindringlichen Warnung vor der AfD zu Ende gegangen. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, sagte: "Wir halten diese Partei für Christinnen und Christen für nicht wählbar." Die AfD sei "die Speerspitze" eines besorgniserregenden Kulturwandels in Deutschland. Die jüngsten Entwicklungen hätten eine klare Positionierung notwendig gemacht. Bätzing sprach die "Geheimtreffen" von AfD-Mitgliedern mit Rechtsextremen an, bei denen über die "Remigration" von Deutschen mit Migrationshintergrund diskutiert worden sei. Dies sei nichts anderes als die Deportation von Millionen von Menschen.
Bischofs-Erklärung: "Rechtsextreme Parteien ... können für Christinnen und Christen ... kein Ort ihrer politischen Betätigung sein"
In den vergangenen Monaten hatten sich unter anderem die nordostdeutschen Bischöfe sowie die bayerischen Bischöfe zur AfD positioniert. Eine gemeinsame Linie der gesamten deutschen Kirchenspitze zum Umgang mit der Partei, deren Landesverbände vom Verfassungsschutz teils als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wurden, bestand aber nicht.
Auf ihrer Vollversammlung beschlossen die mehr als 60 anwesenden Orts- und Weihbischöfe nun einstimmig eine Erklärung mit dem Titel "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar". In ihr heißt es: "Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen ... kein Ort ihrer politischen Betätigung sein." Eine Partei wie die AfD zu wählen bedeute, "sich gegen die Grundwerte des menschlichen Zusammenlebens und der Demokratie in unserem Land zu stellen". Und: "Die Verbreitung rechtsextremer Parolen ... ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar." Im Herbst hatten bereits die bayerischen Bischöfe erklärt, sie könnten "nicht erkennen, wie jemand mit einer solchen Gesinnung Verantwortung in der Kirche übernehmen könnte".
Deutsche Bischofskonferenz: AfD-Mitgliedschaft kein Ausschlusskriterium
Welche konkreten Folgen dies künftig haben wird, blieb am Donnerstag weitgehend unbeantwortet. Dürfen beispielsweise AfD-Mitglieder, die sich ehrenamtlich engagieren, keine kirchlichen Ämter mehr wahrnehmen? Das hatte Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, gefordert. Auf Nachfrage unserer Redaktion, ob eine AfD-Parteimitgliedschaft ein Ausschlusskriterium sei, sagte Bätzing: "Wir haben das kirchenrechtlich prüfen lassen – eine Parteimitgliedschaft kann kein Ausschlusskriterium sein für die Mitarbeit in Gremien der katholischen Kirche."
Bislang ist nur in den Bistümern Würzburg und Berlin für Pfarrgemeinderäte geregelt, dass ein Mitglied nach der Wahl ausgeschlossen werden kann. Wenn es, wie es im Bistum Würzburg, heißt, "rassistische ... Auffassungen öffentlich kundgibt" – "oder Mitglied von Organisationen und Parteien ist oder diese unterstützt, die diese Auffassungen vertreten". Verbindliche Vorgaben oder Vorlagen für Satzungen seien nicht beschlossen worden, so Bätzing. Er kündigte an, die Situation genau zu beobachten. Mitbrüder hätten ihm von "erheblichsten Spannungen" in Gremien berichtet. Für die 750.000 Arbeitnehmer in Kirche und Caritas sieht das kirchliche Arbeitsrecht schon jetzt als möglichen Kündigungsgrund "menschenfeindliche und rassistische Äußerungen und Handlungen" vor. Überlagert wurde das Bischofstreffen in Augsburg von einem Streit über innerkirchliche Reformen.