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Gerhard Schröder darf in SPD bleiben - trotz Russland-Nähe

Berufung

Schröder darf trotz Russland-Nähe endgültig in SPD bleiben

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    Trotz seiner engen Verbindungen zu Russland darf Altkanzler Gerhard Schröder endgültig in der SPD bleiben.
    Trotz seiner engen Verbindungen zu Russland darf Altkanzler Gerhard Schröder endgültig in der SPD bleiben. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Gerhard Schröder darf trotz seiner engen Verbindungen zu Russland nun endgültig in der SPD bleiben. Die Anträge auf Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der SPD-Schiedskommission in Hannover wurden von der Bundesschiedskommission in letzter Instanz als unzulässig zurückgewiesen. Das geht aus einem Schreiben des Gremiums an die Antragsteller hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Verfahren gilt damit als abgeschlossen.

    In dem Schreiben heißt es: "Die Berufungen der Antragsteller gegen die aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2022 ergangene Entscheidung der Bezirksschiedskommission des SPD-Bezirks Hannover werden verworfen." Die Anträge waren von den Ortsvereinen Leipzig-Ost/Nordost und Leutenbach in Baden-Württemberg gestellt worden.

    Verfahren gegen Gerhard Schröder

    Von 1998 bis 2005 war Schröder Bundeskanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender. Nachdem er als Regierungschef abgewählt wurde, war er viele Jahre für russische Energiekonzerne tätig und gilt bis heute als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin, von dem er sich auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht lossagte. Er besuchte Putin sogar wenige Wochen nach Kriegsbeginn in Moskau. Angeblich solle er vermitteln.

    17 SPD-Gliederungen hatten das Verfahren gegen Schröder ins Rollen gebracht. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein, die im März von der Schiedskommission des Bezirks Hannover zurückgewiesen wurde. In der Begründung hieß es, es lasse sich "nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen", dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe.

    Bundesschiedskommission: Schröder darf SPD-Mitglied bleiben

    Die beiden Ortsvereine Leutenbach und Leipzig Ost/Nordost zogen gegen diese Entscheidung vor die Bundesschiedskommission. Jetzt herrscht Klarheit: Schröder darf Parteimitglied bleiben. Ein Ausschluss wäre nach den SPD-Regularien die härteste mögliche Strafe gegen ihn gewesen. Als mildere Sanktionen standen etwa eine Rüge oder eine zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteifunktionen im Raum. Auch dazu kommt es jetzt nicht.

    Schröder hatte die Entscheidung der Schiedskommission in Hannover als "juristisch solide und überzeugend sowie politisch konsequent" begrüßt. Die Parteispitze betont schon seit langem, dass der Ex-Kanzler in der SPD isoliert sei. Unklar ist aber, wie sie nun weiter mit ihm umgeht. Das wird sich spätestens vor dem Bundesparteitag im Dezember zeigen. Normalerweise werden alle ehemaligen Vorsitzenden dazu eingeladen. Ob das nun auch immer noch für Schröder gilt, hat die Parteispitze bisher offen gelassen. (AZ/dpa)

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