Die EU hat wegen der anhaltenden Unterdrückung der Demokratiebewegung in Belarus Sanktionen gegen Machthaber Alexander Lukaschenko verhängt. Die Strafmaßnahmen gegen den 66-Jährigen traten am Freitag mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie sehen ein Einreiseverbot vor und ermöglichen das Einfrieren von Vermögenswerten.
Neben dem Präsidenten wurden noch weitere 14 Personen aus dem Machtapparat mit Sanktionen belegt. Darunter sind auch Lukaschenkos Sohn Viktor, der als nationaler Sicherheitsberater fungiert, der Vorsitzende des Staatssicherheitskomitees (KGB), Iwan Tertel, sowie Lukaschenkos Sprecherin Natalja Eismont.
Mit der Strafmaßnahme will die EU vor allem ihre Unterstützung der Demokratiebewegung in Belarus (Weißrussland) zum Ausdruck bringen, aber auch den Druck auf Lukaschenko noch einmal erhöhen. In der Ex-Sowjetrepublik gibt es seit der Präsidentenwahl am 9. August Proteste und Streiks gegen den autoritären Staatschef, der bereits seit 26 Jahren an der Macht ist.
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Ales Beljazki und das Menschenrechtszentrum Wesna (Belarus): Die Lage in Belarus (Weißrussland) und die Proteste gegen den autoritären Machthaber Alexander Lukaschenko werden von der Welt seit Wochen genau verfolgt. Der 58-Jährige Beljazki hat sich schon viele Jahre vorher für die Demokratie und Freiheit in seinem Land eingesetzt, lange bevor die dortige Situation in diesem Sommer international in die Schlagzeilen geraten ist. Der Aktivist und das von ihm gegründete Zentrum Wesna sind so zu Leuchttürmen der Menschenrechte in einem Land geworden, das oft als «die letzte Diktatur Europas» bezeichnet wird. Auch Verhaftungen und mehrere Jahre im Gefängnis hielten ihn nicht davon ab, weiter für seine Ideale einzustehen - auch und gerade während der Großproteste nach der umstrittenen Präsidentenwahl. Wesna ist zudem einer der wichtigsten Kanäle, der über die Festnahmen der Demonstranten berichtet.
Nasrin Sotudeh (Iran): Zuletzt kämpfte sie vor Gericht unter anderem für Frauen, die aus Protest gegen die iranische Gesetzeslage in der Öffentlichkeit ihre Kopftücher abgenommen hatten. Diese Frauen sind bei Weitem nicht die einzigen, für die sich Sotudeh eingesetzt hat: Die in Teheran geborene Rechtsanwältin verteidigte bereits nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl 2009 während der Proteste gegen die Regierung eine Reihe von verhafteten Aktivisten, später vertrat sie die Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi. Außerdem ist ihr der Kampf gegen die Todesstrafe im Iran eine Herzensangelegenheit. All das hat die 57-Jährige mehrmals ins Gefängnis gebracht, dort sitzt sie auch heute: Im März 2019 war sie unter anderem wegen «Schürens von Korruption und Prostitution» zu mehr als drei Jahrzehnten Haft und fast 150 Peitschenhieben verurteilt worden. Auch ihre Familie berichtet von Festnahmen und schwerwiegenden Übergriffen.
Bryan Stevenson (USA): Immer wiederkehrende Fälle übermäßiger Polizeigewalt und die Bürgerrechtsbewegung Black Lives Matter haben die Rassismusdebatte in den USA in diesem Sommer abermals hochkochen lassen. Für Bryan Stevenson ist das Thema alles andere als neu: Der 60-Jährige zählt zu den führenden Bürgerrechtsanwälten seines Landes, oberstes Ziel seines Schaffens ist seit langem die Reform der US-Strafjustiz, die übermäßig viele Schwarze und Arme ins Gefängnis bringt. Der in Harvard ausgebildete Jurist will eines Tages sehen, dass alle US-Bürger unabhängig von der Hautfarbe die gleichen Rechte genießen. Grundlage seines Kampfes ist der Ausgangspunkt, dass Justiz und Gesellschaft vor dem Hintergrund der Geschichte der Sklaverei und weißer Überlegenheitsgesinnungen weiter von systematischem Rassismus durchdrungen seien.
Lottie Cunningham Wren (Nicaragua): Die 61 Jahre alte Rechtsanwältin gehört selbst dem indigenen Volk der Miskito an, das vor allem an der Karibikküste im nicaraguanischen Grenzgebiet zu Honduras lebt. Vor diesem Hintergrund kämpft Cunningham trotz regelmäßiger Einschüchterungsversuche dafür, dass Indigene in Nicaragua ihr Land und die damit verbundenen Ressourcen behalten dürfen und besser vor Ausbeutung geschützt sind. Dabei ist es ihr unter Zuhilfenahme nationaler und internationaler Gesetze gelungen, dass es mittlerweile Landrechte für indigenen Boden in ihrem Heimatland gibt - ein Fortschritt, der auch indigenen Gemeinschaften in anderen Ländern bei ihrem rechtlichen Streit für den Schutz ihres Lebensraums nützt. Das hilft letztlich auch der Umwelt, da der Schutz indigenen Landes auch bedeutend für die entsprechenden Ökosysteme ist. (dpa)
Vorangetrieben wurden die Sanktionen von Bundesaußenminister Heiko Maas
Auslöser sind Vorwürfe der Fälschung der Wahl, nach der sich Lukaschenko mit 80,1 Prozent der Stimmen zum Sieger hatte erklären lassen. Bei den Protesten nach der Wahl gab es mehrere Tote, Hunderte Verletzte und Tausende Festnahmen.
Allein bei der jüngsten Sonntagsdemonstration gegen Lukaschenko wurden etwa 300 Menschen festgenommen. Auf Fotos und Videos war zu sehen, wie Sicherheitskräfte Blend- und Schockgranaten gegen die friedliche Menschenmenge einsetzten.
Nach dem Beschluss vom Freitag stehen mittlerweile knapp 60 Personen aus Belarus auf der EU-Sanktionsliste. Bereits am 2. Oktober waren wegen der Ereignisse nach der Wahl restriktive Maßnahmen gegen 40 Personen verhängt worden. Den Betroffenen wird unter anderem die Verantwortung für willkürliche Festnahmen, für die Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie für Einschüchterungen und Gewalt gegen Journalisten vorgeworfen.
Vorangetrieben wurden die Sanktionen gegen Lukaschenko unter anderem von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD). "Die Gewalt geht weiter. (...) Es gibt nach wie vor Verhaftungen von friedliebenden Demonstranten", erklärte der SPD-Politiker bereits Mitte Oktober.
Die EU hatte erst 2016 Sanktionen gegen Lukaschenko auslaufen lassen
Dass Lukaschenko nicht sofort sanktioniert wurde, lag daran, dass einige EU-Staaten befürchteten, dass die Strafmaßnahmen die diplomatischen Bemühungen zur Beilegung des Konflikts erschweren könnten. Das unbeirrte Festhalten Lukaschenkos am harten Kurs gegen die Opposition in den vergangenen Wochen hat die Zweifler allerdings zum Umdenken bewegt.
Als ein Grund dafür, dass sich Lukaschenko bislang trotz der Massenproteste an der Macht hält, gilt die Unterstützung Moskaus. Russland sieht Belarus als seinen unmittelbaren Einflussbereich und als wichtige Pufferzone zur Nato und will deshalb einen möglichen Machttransfer dort selbst steuern.
Bitter für die EU ist, dass sie erst 2016 Sanktionen gegen Lukaschenko und seinen Machtapparat hatte auslaufen lassen - ungeachtet der Kritik von Menschenrechtlern. Als Grund dafür wurden damals die Freilassung politischer Gefangener sowie die gewaltfrei verlaufene Präsidentenwahl im Jahr 2015 genannt. (dpa)
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