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Bayern will abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben, doch es gibt große Unterschiede

Kommentar

Warum Konsequenz bei den Abschiebungen doppelt wichtig ist

Michael Stifter
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    Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben oder straffällig geworden sind, droht die Abschiebung.
    Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben oder straffällig geworden sind, droht die Abschiebung. Foto: Daniel Kubirski, Imago

    Deutschland bietet Jahr für Jahr Hunderttausenden Menschen Zuflucht, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. An dieser humanitären Verpflichtung darf nicht gerüttelt werden. Wer allerdings sicherstellen will, dass unser Land damit nicht überfordert wird, muss einerseits dafür sorgen, dass die Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union solidarischer verteilt werden. Andererseits geht es auch darum, Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl haben oder die straffällig geworden sind, konsequent abzuschieben. Wer sich davor drückt, riskiert letztlich den Rückhalt in der Bevölkerung.

    Zur Konsequenz gehört es aber eben genauso, dass Frauen, Männer und Familien nicht unnötig lange in großer Ungewissheit warten müssen, ehe sie erfahren, ob sie bleiben können oder gehen müssen. Und: Es darf für ihre Chancen keine Rolle spielen, in welchem Teil Deutschlands ihr Fall behandelt wird. 

    Abschiebungen: Wie viel Ermessensspielraum ist richtig?

    Ein gewisser Ermessensspielraum ist absolut sinnvoll, gerade wenn es um Härtefälle geht. Aber nicht nur die Bundesländer handhaben Abschiebungen sehr unterschiedlich, auch innerhalb des Freistaats macht es offenbar einen Unterschied, ob die Zentrale Ausländerbehörde in Schwaben, Oberbayern oder Unterfranken entscheidet. Konsequent ist das nicht.

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