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Bayern: Corona-Bußgeld - Rückerstattung zum Teil möglich

Corona-Maßnahmen

Corona-Bußgelder können in Bayern zum Teil zurückgefordert werden

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    Eine Polizeikontrolle im Münchner Olympiapark im April 2020. Damals verhängte Corona-Bußgelder können nun zurückgefordert werden.
    Eine Polizeikontrolle im Münchner Olympiapark im April 2020. Damals verhängte Corona-Bußgelder können nun zurückgefordert werden. Foto: Felix Hörhager, dpa (Archivbild)

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zur Corona-Ausgangsbeschränkung zieht die bayerische Staatsregierung nun Konsequenzen: Wer im Frühjahr 2020 ein Bußgeld wegen Verstößen gegen bestimmte bayerische Regelungen zahlen musste, kann dieses ab sofort zurückfordern. Das teilte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mit.

    Es geht dabei um die Regeln, welche die Bundesrichter zuletzt als zu weitgehend bewertet hatten. Darunter fallen die Vorgabe, sich im Freien nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts aufzuhalten und das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen. Ende November 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die strengen Corona-Regelungen in Bayern nachträglich gekippt. Die Maßnahmen seien nicht verhältnismäßig gewesen. Vor allem das Verbot, die eigenen vier Wände zu verlassen, wurde von den Bundesrichtern als schwerer Eingriff in die Grundrechte beurteilt.

    Corona-Bußgeld: Rückerstattung in Bayern – nicht alle Bußgelder werden zurückerstattet

    Für eine Beantragung der Rückzahlung müssen die Betroffenen ein formloses Schreiben an das Ministerium senden. "In diesem Fall können die Anträge bei den Kreisverwaltungsbehörden, die den Bußgeldbescheid erlassen haben, oder direkt bei der für die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständigen Regierung eingereicht werden", steht in der Mitteilung des Ministeriums. Wenn ein Bußgeld in Form einer "rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung in der Sache" verhängt wurde, ist die Justizbehörde zuständig. Sie entscheidet darüber, ob die Summe zurückgezahlt wird. "In diesen Fällen wird empfohlen, den Antrag bei dem Gericht, das in erster Instanz über die Geldbuße entschieden hat, oder bei der für dieses Gericht zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen."

    In einigen Fällen wird die jeweilige Regierung darüber entscheiden, ob das Geld zurückerstattet wird. Das ist der Fall, wenn das Bußgeld in einem bestandskräftigen Bußgeldbescheid verhängt wurde. Beispielsweise, "wenn Bußgelder verhängt wurden, weil Personen die eigene Wohnung verlassen haben, um mit anderen eine 'Corona-Party' zu feiern", heißt es in der Mitteilung: "Dies ist auch ein Zeichen an alle Menschen, die sich nach den Regeln der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verhalten haben."

    Bayern will bei der Rückzahlung der Gelder auf ein möglichst einfaches Vorgehen setzen. "Die Anträge auf Rückzahlung werden nun unbürokratisch abgearbeitet", sagte Holetschek. Es werden aber nicht alle Bußgelder zurückgezahlt.

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