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Attestpflicht an Schulen gekippt: "Regel war nicht sinnvoll"

Infektionsschutzgesetz

Attestpflicht an Schulen gekippt: "Diese Regel war nicht sinnvoll"

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    Bei Schnupfen ein Attest vom Arzt? Der Plan erzürnte viele. kurieren.
    Bei Schnupfen ein Attest vom Arzt? Der Plan erzürnte viele. kurieren. Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)

    Die Empörung war groß, als bekannt wurde, welche Auswirkungen eine geplante Regelung im neuen Infektionsschutzgesetz haben würde: Kinder und Jugendliche mit Husten oder Schnupfen dürften, wie unsere Redaktion berichtete, ohne ärztliches Attest nicht mehr in die Schule oder Kita gehen oder müssten sogar nach Hause geschickt werden. Allein ein Corona-Verdacht sollte zu einem Betretungsverbot führen, das nur durch ein ärztliches Gutachten aufgehoben werden könnte. Auch nach einer Infektion müsste, so der ursprüngliche Plan, eine Gesundschreibung von einem Arzt oder einer Ärztin vorgelegt werden. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) schickte daraufhin einen Brandbrief an den Gesundheitsausschuss des Bundestages. „Dringendes Eingreifen“ sei erforderlich, hieß es darin. Denn die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen würden „massiv eingeschränkt“.

    Lauterbach: Jetzt genügen Selbsttests

    Das alles ist gerade einmal ein paar Tage her. Jetzt rudert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zurück: „Das haben wir beseitigt, diese Regel war nicht sinnvoll“, erklärt er. „Denn das würde bedeuten, dass die Kinder erst wieder zur Schule kommen, wenn sie beim Kinderarzt oder Hausarzt gewesen sind.“ Jetzt genügt stattdessen ein Selbsttest. Er glaube, so der Minister, dass man das den Eltern zutrauen könne. „Somit ist der Arztbesuch dann nicht mehr vorgesehen.

    Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) begrüßt es, dass es nun doch keine Attestpflicht für Kinder geben wird: „Das wäre weder den Eltern noch den Kindern und Jugendlichen noch den Ärzten zuzumuten gewesen.“

    Test bei jeder Erkältung? Verband der Kinderärzte ist unzufrieden

    Beim BVKJ ist man dennoch nicht zufrieden. „Diese Regelung ist unzureichend, da Kitas und Schulen weiterhin nach eigenem Ermessen Tests fordern können, und dies auch bei jedem Erklärungsinfekt“, sagt Jakob Maske, Bundespressesprecher des Verbands, gegenüber unserer Redaktion. „Dies stellt erneut eine Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen dar, eine solche Regelung gibt es im Bereich der Erwachsenen quasi nicht.“

     „Ich begrüße sehr, dass der Bund hier eingelenkt hat und die Attestpflicht nun nicht mehr vorgesehen ist", sagt Bayerns Kultusminister Michael Piazolo.
    „Ich begrüße sehr, dass der Bund hier eingelenkt hat und die Attestpflicht nun nicht mehr vorgesehen ist", sagt Bayerns Kultusminister Michael Piazolo. Foto: Matthias Balk, dpa

    In der Tat: In den allermeisten Lebensbereichen muss kein negativer Test mehr vorgelegt werden. Wer etwa hustend in ein Restaurant geht, muss den Verdacht, er könnte Corona haben, nicht widerlegen. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen bei Symptomen keinen negativen Test vorlegen.

    Noch ist unklar, wie ein Corona-Verdacht definiert ist

    Hinzu kommt: Längst sind nicht alle Fragen, die für die Schulen und Kitas, aber auch die Eltern künftig wichtig werden könnten, geklärt. Wie genau wird ein Corona-Verdacht überhaupt definiert? Wer bezahlt die Tests? Sollen Lehrer und Lehrerinnen entscheiden, ob sie ein Kind wieder nach Hause schicken? Auf Nachfrage unserer Redaktion beim Bundesgesundheitsministerium gibt es nur eine ausweichende Antwort: „Ich bitte um Verständnis, dass all diese Fragen gegenwärtig noch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen sind“, sagt ein Sprecher.

    Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (FW) ist für den Moment dennoch zufrieden: „Ich begrüße sehr, dass der Bund hier eingelenkt hat und die Attestpflicht nun nicht mehr vorgesehen ist. Das wäre eine unverhältnismäßige Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler gewesen. Der vorliegende Vorschlag weist nun in die richtige Richtung.“ Die Details zur Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben würden mit dem bayerischen Gesundheitsministerium abgestimmt.

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