Die Regierungschefs der Bundesländer wollen bei der Ministerpräsidentenkonferenz eine Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit sowie eine mögliche Umstellung des Regelbedarfs auf Sachleistungen als Forderungen an den Bund beschließen. Unsere Redaktion erfuhr aus einer von den SPD regierten Ländern mitgetragenen Beschlussvorlage der am Donnerstag beginnenden Länderkonferenz, dass die Integration mit einer zügigeren Arbeitsaufnahme verbessert werden soll.
Plan für Geflüchtete: Gemeinnützige Arbeit für die Kommunen
„Die bestehenden Regelungen müssen so verändert werden, dass eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme gilt, sobald arbeitsfähige Geflüchtete aus der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen zugewiesen werden“, heißt es in dem unter Federführung Niedersachsens erstellten Papier. „Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel ist es nicht länger hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können“, heißt es weiter. „Namentlich soll für Kommunen die Möglichkeit der Heranziehung für gemeinnütze Arbeiten geschaffen werden“, so die Forderung der Länder. Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, sollten verstärkt bei der Integration unterstützt werden. „Das Warten auf Sprach- und Integrationskurse darf nicht weiter Grund für die verzögerte Integration in den Arbeitsmarkt sein.“
Zudem fordern die Länder bessere Möglichkeiten zur Umstellung der Leistungen für Asylsuchende auf Sachleistungen und bargeldlose Zuwendungen. „Die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten sollen schnellstmöglich evaluiert und hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen, auch Verwaltungsaufwand sparenden Umsetzung geprüft werden“, fordern die Länderchefs. „Dies kann auch einen Beitrag zur Reduzierung von Fehlanreizen für irreguläre Migration leisten“, heißt es. Die Länder fordern daher das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu schaffen, mit der die Anrechnung von Sachleistungen auf den Regelbedarf ermöglicht werde.
Vom Bund fordern die Länder zudem als Beteiligung an den Flüchtlingskosten innerhalb eines atmenden Systems als „Kopfpauschale eine Summe von 10.500 Euro pro Person“.