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Andreas Scheuer: Unternehmensberater statt Maut-Minister - neuer Job sorgt für Irritationen

Früherer Bundesverkehrsminister

Macht Andreas Scheuer seine politischen Kontakte jetzt zu Geld?

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    Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer hat zwei Firmen gegründet – Geschäftsführer ist er selbst.
    Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer hat zwei Firmen gegründet – Geschäftsführer ist er selbst. Foto: Ronny Hartmann, dpa

    Andreas Scheuer war gut vorbereitet. Noch vor seinem Abgang aus dem Deutschen Bundestag Anfang April gründete der Ex-Minister zwei Firmen – jeweils mit ihm selbst als Geschäftsführer. Der CSU-Mann stellt seine Expertise künftig also der freien Wirtschaft zur Verfügung. Beratung und Vermögensverwaltung sind die künftigen Geschäftsfelder des Niederbayern, sein politisches Netzwerk nimmt er mit in die neue Karriere. Keine schlechten Startbedingungen für einen, der als Minister nicht restlos überzeugte. Scheuers überraschender Seitenwechsel facht eine alte Debatte neu an: Ist es in Ordnung, wenn Politiker nach oder während ihrer Karriere ihre Kontakte und ihr Wissen nutzen, um damit Geld zu verdienen?

    Schon die Maskenaffäre warf die Frage auf: Legal, aber auch legitim?

    Zuletzt hatte die Maskenaffäre diese Frage aufgeworfen. Die beiden CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein kassierten hohe Provisionen für die Vermittlung von millionenschweren Geschäften mit Coronamasken und natürlich waren sie den Anbietern auch deshalb eine Hilfe dabei, weil sie über einen direkten Draht in die Schaltzentralen der Macht verfügten. Es kostete beide letztlich die politische Laufbahn, doch strafbar war es genauso wenig wie Scheuers Neuanfang als Jungunternehmer. 

    Für Minister gilt eine Karenzzeit von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt. So lange müssen frühere Kabinettsmitglieder wirtschaftliche Aktivitäten außerhalb des öffentlichen Dienstes melden. Die Bundesregierung kann diese dann auch untersagen, wenn eine Ethikkommission Interessenkonflikte darin wähnt. Die Zeit des CSU-Politikers als Bundesverkehrsminister endete am 8. Dezember 2021. Seine vorgeschriebene Phase im politischen Abklingbecken hatte Scheuer also längst abgesessen. 

    Die Karenzzeit für frühere Minister beträgt derzeit 18 Monate

    Nichts deutet darauf hin, dass der 49-Jährige Regeln gebrochen haben könnte. Doch die Experten von Lobbycontrol oder Transparency International kritisieren immer wieder, dass die geltenden Vorschriften zu lax seien. Sie fordern nicht nur eine Verlängerung der Karenzzeit für einstige Kabinettsmitglieder, sondern auch, dass die Zeit erst dann läuft, wenn sie ihre Parlamentskarriere beendet haben. Tatsächlich hatte Scheuer ja als Bundestagsabgeordneter bis zuletzt beste Chancen, seine Kontakte im Politbetrieb auch in wirtschaftlichem Eigeninteresse zu verwerten. Legal. Aber auch legitim?

    Genau diese Frage stand von Anfang an auch über der Maskenaffäre um Sauter und Nüßlein. Die ehemaligen CSU-Abgeordneten aus Schwaben hatten hinter den Kulissen ordentlich lobbyiert, um millionenschwere Maskendeals mit dem Staat einzufädeln – und davon persönlich zu profitieren. Moralisch war das von Anfang an fragwürdig. Doch nach den bislang geltenden gesetzlichen Regeln zur Abgeordnetenbestechung haben sie sich nicht strafbar gemacht. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden.

    Die Parteien der Ampelregierung hatten auch deshalb bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie den "Schmiergeld-Paragrafen" 108e des Strafgesetzbuchs verschärfen wollen. Nun haben SPD, Grüne und FDP – mit Verspätung – einen Gesetzentwurf dazu abgesegnet. Bisher hatten sich Abgeordnete nur dann der Bestechung strafbar gemacht, wenn sie für ein konkretes Verhalten "in Ausübung ihres Mandats" Geld oder andere Vorteile kassiert haben – zum Beispiel für eine Rede oder ein bestimmtes Abstimmungsverhalten. 

    Nach dem Maskenskandal werden die Regeln nun verschärft

    Künftig soll es bereits strafbar sein, wenn die Politiker außerhalb der Parlamente mithilfe ihres politischen Wissens und Netzwerks Geschäfte zu ihrem eigenen Vorteil auf den Weg bringen. Für solche Fälle der Abgeordnetenbestechung wären künftig bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen vorgesehen.

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