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Ampel-Koalition erzielt Durchbruch beim Heizungsgesetz

Bundestag

Ampel erzielt Durchbruch beim Heizungsgesetz – erste Details bekannt

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    Wirtschaftsminister Robert Habeck (l.) und Bundeskanzler Olaf Scholz haben in der Ampel-Koalition einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erreicht.
    Wirtschaftsminister Robert Habeck (l.) und Bundeskanzler Olaf Scholz haben in der Ampel-Koalition einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erreicht. Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archivbild)

    Ein Durchbruch kurz vor der Sommerpause: Die Ampel-Koalition hat beim Gebäudeenergiegesetz, welches zumeist Heizungsgesetz genannt wird, offenbar einen großen Schritt nach vorne gemacht. Bei einem Treffen der Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP konnten offene Punkte geklärt werden. Das erfuhr die dpa aus Koalitionskreisen. Demnach hieß es aus der SPD-Fraktion: "Wir haben eine Einigung erzielt und nun die Häuser gebeten, die Texte anzupassen, so dass alle Fraktionen rechtzeitig vor der weiteren Anhörung diese erhalten werden. Näheres folgt erst Donnerstag."

    Heizungsgesetz aktuell: Ampel will Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause verabschieden

    Die Ampel-Koalition will das Heizungsgesetz nun noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschieden. Diese beginnt am 7. Juli. Um das zu erreichen, soll es am Montag eine Expertenanhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestags geben.

    Nach dem ersten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes hatte es scharfe Kritik von vielen Seiten gegeben. Die FDP forderte grundlegende Nachbesserung. Der Entwurf hatte vorgesehen, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss. Eine Regelung, mit der Klimaziele erreicht und eine Wärmewende im Gebäudebereich vorangetrieben werden sollten. Diese ist offenbar weiterhin Kern des Gesetzes, doch es gibt einige neue Details, auf die sich die Ampel einigen konnte.

    Heizungsgesetz: Erste Details durchgesickert

    Die Inhalte, auf die sich die Ampel beim Heizungsgesetz geeinigt haben will, waren zunächst unklar. Klar ist: Zuvor hatte sich die Koalition bei der angestrebten Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs nur über grobe "Leitplanken" einigen können. Diese sehen für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Heizungsgesetz soll an eine kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden, welche zuerst vorliegen soll. Ansonsten würden den Eigentümerinnen und Eigentümern Informationen über günstige Varianten bei der Wahl der Heizung fehlen.

    Der Spiegel will aus Verhandlungskreisen erfahren haben, dass in Neubaugebieten bereits ab dem 1. Januar 2024 eine klimafreundliche Heizung eingebaut werden muss. Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Häusern und Wohnungen haben allerdings noch Zeit. Und zwar so lange, bis die Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen. In größeren Städten soll das bis 2026 der Fall sein. In kleineren Gemeinden bis 2028.

    Auch weitere Details will der Spiegel schon vorab kennen: Mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten soll der Bund neue Heizungen demnach fördern. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent sei darin auch Tempo-Bonus von 20 Prozent für all die Bürgerinnen und Bürger enthalten, die noch vor der Wärmeplanung ihrer Kommune die Heizung tauschen. Auch Menschen, die ein in zu versteuerndes Einkommen in Höhe von bis zu 40.000 Euro im Jahr bekommen, werden bis zur 30 Prozent gefördert. Was die Ampel gestrichen haben soll: die einst geplant Ausnahme für Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahren.

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